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Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Odbiór, transport i zagospodarowanie odpadów komunalnych z nieruchomości, na których zamieszkują mieszkańcy w latach 2027-2028

Gmina PyskowicePolenVeröffentlicht am 19. Juli 2026
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Beschreibung

1. Organisation der Entgegennahme von selektiv gesammelten, biologisch abbaubaren sowie unsortierten (gemischten) kommunalen Abfällen, deren Transport und Entsorgung, die von den in der Gemeinde Pyskowice bewohnten Immobilien stammen. Unter dem Begriff "bewohnte Immobilien" versteht der Auftraggeber: Immobilien in der Gemeinde Pyskowice, in denen Einwohner wohnen, sowie Immobilien, die in Art. 6j Abs. 4 des Gesetzes vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden (Dz. U. z 2025 r. poz. 733) erwähnt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand gemäß den Beschlüssen des Stadtrates in Pyskowice umzusetzen, die entgegengenommenen Abfälle gemäß dem Gesetz vom 14. Dezember 2012 über Abfälle (Dz. U. z 2023 r. 1587 mit späteren Änderungen), dem Gesetz vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden (Dz. U. z 2025 r. poz. 733), sowie den Umweltauflagen und dem Wirtschaftsplan für die Woiwodschaft Schlesien zu entsorgen. 2. Die gemischten kommunalen Abfälle sowie Bioabfälle müssen an die kommunale Anlage übergeben werden. 3. Die Ausführung des Auftragsgegenstandes muss den Umweltschutzbestimmungen sowie den sanitären Bestimmungen, einschließlich der Verordnung auf der Grundlage von Art. 9d Abs. 2 des Gesetzes über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden, entsprechen. 4. Die Ausführung des Auftrags erfolgt unter Verwendung von Fahrzeugen gemäß den Anforderungen, die in der Verordnung des Ministers für Umwelt vom 11. Januar 2013 (Dz. U. z 2013r. poz. 122) über die spezifischen Anforderungen im Bereich der Entgegennahme von kommunalen Abfällen von den Eigentümern der Immobilien beschrieben sind. 5. Der Auftragnehmer muss für die Ausführung des Auftrags mindestens verwenden: • 2 Fahrzeuge, die für die Entgegennahme von kommunalen Abfällen geeignet sind, einschließlich 1 Fahrzeug mit der Funktion der Reinigung von Behältern mit geschlossenem Wasserkreislauf, das für die Reinigung und Desinfektion von Behältern am Ort der Abfallentgegennahme geeignet ist. • 1 Fahrzeug, das für die Entgegennahme von selektiv gesammelten kommunalen Abfällen geeignet ist, • 1 Fahrzeug zur Entgegennahme von Abfällen ohne Kompaktierungsfunktion (mit Toraufbau). Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der zulässigen Abgasemissionsnorm – mindestens Norm Euro 5 – entsprechen. Falls der Auftragnehmer – um den Vertrag ordnungsgemäß auszuführen, die Kontinuität der Dienstleistung sicherzustellen, den Ersatzdienst, Notfallersatz oder als Reaktion auf erhöhte Fahrzeugbedarfe – die Flotte der dedizierten oder tatsächlich für die Bedienung der Gemeinde verwendeten Fahrzeuge über das oben genannte Minimum hinaus erweitert, passt der Auftragnehmer die Struktur der gesamten verwendeten Flotte an die gesetzlich vorgeschriebene Grenze von mindestens 9% sauberen Fahrzeugen im Sinne des Gesetzes über Elektromobilität und alternative Kraftstoffe an. Detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes – wurde in Anlage Nr. 3 zum SWZ festgelegt.

CPV-Codes

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen AbfällenAbholung von SiedlungsabfällenTransport von Haushaltsabfällen

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