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Polen – Spezialfahrzeuge – Zakup samochodów specjalnych z podnośnikiem hydraulicznym SH 23

Komenda Wojewódzka Państwowej Straży Pożarnej w RzeszowiePolenVeröffentlicht am 20. Juli 2026
Noch 33 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand der Bestellung ist der Kauf von 2 Einheiten Spezialfahrzeugen mit hydraulischem Hubwerk SH 23 in Teilen. 2. Die Bestellungsbeschreibung (OPZ) stellt den Anhang Nr. 1.1, 1.2 zur SWZ dar: a) Teil 1 – Lieferung von 1 Einheit Spezialfahrzeug mit hydraulischem Hubwerk SH 23 – OPZ stellt den Anhang Nr. 1.1 zur SWZ dar b) Teil 2 – Lieferung von 1 Einheit Spezialfahrzeug mit hydraulischem Hubwerk SH 23 – OPZ stellt den Anhang Nr. 1.2 zur SWZ dar 3. Ausführungsort der Bestellung, Endnutzer: a) Teil 1 – Stadtfeuerwehrkommando der Staatlichen Feuerwehr in Rzeszow; b) Teil 2 – Kreisfeuerwehrkommando der Staatlichen Feuerwehr in Strzyżow. 4. Der vom Auftragnehmer angebotene Bestellungsgegenstand muss alle Anforderungen erfüllen, die der Auftraggeber in Anhang Nr. 1.1, 1.2 festgelegt hat. 5. Der Auftraggeber verlangt, dass der angebotene Bestellungsgegenstand fabrikneu ist und allen geltenden Normen und Vorschriften entspricht. 6. Der Auftraggeber erlaubt die Beauftragung eines Subunternehmers für die Ausführung eines Teils der Bestellung. 7. Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer in seinem Angebot die Teile der Bestellung angibt, deren Ausführung er Subunternehmern übertragen wird, sowie die Namen der möglichen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind. 8. Die Ausführung der Bestellung erfolgt gemäß den in den Musterverträgen festgelegten Bedingungen, die die Anhänge Nr. 8.1, 8.2 zu dieser SWZ darstellen. 9. Die Möglichkeit der Vertragsänderung sowie die Bedingungen für die Änderung sind in Anhang Nr. 8.1, 8.2 zur SWZ enthalten. 10. Der Auftragnehmer kann auch ein Angebot für alle Teile der Bestellung abgeben. Der Auftraggeber erlaubt gemäß Art. 91 Abs. 1 des Gesetzes PZP die Abgabe von Teilangeboten. Angebote können in Bezug auf einen oder alle Teile der Bestellung abgegeben werden. Der Auftraggeber beschränkt nicht die Anzahl der Teile der Bestellung, die einem Auftragnehmer erteilt werden können. Angebote für jeden Teil der Bestellung werden einzeln geprüft und bewertet 11. Der Auftraggeber kann das Verfahren zur Erteilung der Bestellung vor Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen, wenn Umstände eintreten, die die weitere Durchführung des Verfahrens unberechtigt machen. 12. Der Auftraggeber informiert, dass er gemäß Art. 257 des Gesetzes PZP das Verfahren zur Erteilung der Bestellung zurückziehen kann, wenn die öffentlichen Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung der gesamten oder eines Teils der Bestellung vorgesehen hat, ihm nicht gewährt wurden. 13. Der Auftraggeber verlangt eine Sicherstellung der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung. Die Sicherstellung wird vor der Vertragsunterzeichnung erbracht.

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