Polen – Personensonderbeförderung (Straße) – Dowóz uczniów do szkół – rok szkolny 2026/2027
Beschreibung
1. Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist die Erbringung der Dienstleistung, die im Transport von 257 Schülern im Schuljahr 2026/2027 zu Grundschulen im Gebiet der Gemeinde Limanowa besteht, gemäß den im Anhang angegebenen Routen. 2. Der Auftrag umfasst 7 Teile: 1) Aufgabe Nr. 1 (erster Teil). Transport der Schüler zur Schule in Richtung RUPNIÓW. 2) Aufgabe Nr. 2 (zweiter Teil). Transport der Schüler zur Schule in Richtung MŁYNNE. 3) Aufgabe Nr. 3 (dritter Teil). Transport der Schüler zur Schule in Richtung PASIERBIEC. 4) Aufgabe Nr. 4 (vierter Teil). Transport der Schüler zur Schule in Richtung STARA WIEŚ II. 5) Aufgabe Nr. 5 (fünfter Teil). Transport der Schüler zur Schule in Richtung STARA WIEŚ – LIPOWE 6) Aufgabe Nr. 6 (sechster Teil) Transport der Schüler zur Schule in Richtung LIMANOWA SP NR 3 - LIPOWE 7) Aufgabe Nr. 7 (siebter Teil). Transport der Schüler zur Schule in Richtung NOWE RYBIE. 3. Der Auftraggeber sieht die Abgabe von Teilangeboten (Anzahl der Teile: 7) vor. Der Auftraggeber gibt keine maximale Anzahl von Auftragsteilen an, für die ein Auftragnehmer Teilangebote einreichen kann. Angebote können für alle Teile eingereicht werden. 4. Der Auftraggeber verlangt, dass die Fahrzeuge, die der Auftragnehmer für die Ausführung des Auftrags auf den jeweiligen Routen (in den entsprechenden Teilaufträgen) einsetzt, nicht vor 2012 produziert wurden. 5. Für die Durchführung des Auftrags stellt der Auftragnehmer ein Fahrzeug bereit, das der Anzahl der transportierten Schüler und ihrer Betreuer einschließlich des Fahrers entspricht, und stellt sicher, dass es Sitzplätze für alle transportierten Personen gibt (die Anzahl der Sitzplätze muss der Anzahl der transportierten Schüler und ihrer Betreuer auf der jeweiligen Route – dem Teilauftrag – entsprechen). 6. Der Auftragnehmer muss eine gültige Lizenz für den Straßenverkehr im Bereich des Personentransports besitzen. 7. Die Fahrzeuge, mit denen der Auftragnehmer den Auftrag ausführen wird, müssen an einer gut sichtbaren Stelle vorne und hinten am Fahrzeug Tafeln haben, die über den Transport der Schüler informieren. Diese Fahrzeuge müssen Sicherheitsgurte, einen Feuerlöscher und eine Erste-Hilfe-Ausrüstung gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften haben. 8. Der Auftragnehmer ist für die Mitarbeiter verantwortlich, die er bei der Ausführung des Auftrags einsetzt, und verpflichtet sich insbesondere zur ständigen Kontrolle des Alkoholspiegels der Fahrer, die die Schüler und ihre Betreuer transportieren. 9. Der Auftraggeber stellt die Betreuer der transportierten Schüler sicher. 10. Der Auftragnehmer trägt während der Ausführung des Auftrags die volle Verantwortung für die Sicherheit der transportierten Schüler und ihrer Betreuer auf der gesamten Transportstrecke. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch zum Abschluss geeigneter Versicherungsverträge für die Folgen von Unfällen für die transportierten Schüler und ihre Betreuer. 11. Die Fahrzeuge, mit denen der Auftragnehmer den Auftrag ausführen wird, müssen technisch einwandfrei sein, positive und aktuelle technische Untersuchungen haben und den entsprechenden Vorschriften, insbesondere den Straßenverkehrsregeln, entsprechen. Die Fahrzeuge, die während des Transports der Schüler verwendet werden, müssen sauber sein. Es ist auch wünschenswert, dass sie eine funktionierende Klimaanlage und ein Radio haben. Die Fahrer, die direkt für die Sicherheit und den Transport der Schüler zur Schule verantwortlich sind, müssen die Vorschriften für Arbeitsschutz und Brandschutz einhalten, sowie eine hohe persönliche Kultur haben, und sind auch für die Hygiene und Ordnung im Bus verantwortlich. 12. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über alle Hindernisse bei der Ausführung des Auftrags zu informieren, per Post, Fax oder E-Mail. 13. Falls der Auftraggeber den Verdacht hat, dass das Fahrzeug in einem schlechten technischen Zustand ist, die Sicherheit der transportierten Schüler und ihrer Betreuer gefährdet oder die Sauberkeit und Ordnung im Fahrzeug nicht ordnungsgemäß aufrechterhalten wird, verpflichtet sich der Auftragnehmer, das Fahrzeug gegen ein Ersatzfahrzeug auszutauschen, das alle Anforderungen für die Hauptfahrzeuge erfüllt, das Fahrzeug zu inspizieren, notwendige Reparaturen vorzunehmen oder es zu reinigen. 14. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung des Auftrags Vertragsstrafen auferlegen, wie in den Vertragsprojekt, d.h. Anhang Nr. 1 zu SWZ. Im Falle einer gerechtfertigten Notwendigkeit, unter Berücksichtigung der Sicherheit der transportierten Schüler und ihrer Betreuer, hat der Auftraggeber das Recht, die zuständigen Behörden, insbesondere die Verkehrspolizei und die Straßenverkehrsinspektion, zu benachrichtigen, um die Gefahr (insbesondere im Bereich der technischen Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs) zu beseitigen. 15. Der Auftraggeber erlaubt zufällige Änderungen der Transportzeiten der Schüler, die sich aus der Organisation des Schuljahres ergeben. Über jede zufällige Änderung in der Organisation des Transports für die Schüler informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens 7 Tage vor der geplanten Änderung. 16. Im Schuljahr 2026/2027, d.h. vom 1. September 2026 bis 25. Juni 2027, beträgt die Anzahl der Schultage 187. 17. Der detaillierte Überblick über die Routen, Strecken, Anzahl der transportierten Schüler sowie die Anzahl der Kilometer ist im Anhang zu der Spezifikation „Wykaz kierunków i tras“ enthalten.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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