Polen – Beaufsichtigung der Bauarbeiten – Pełnienie funkcji inspektora nadzoru nad budową obiektów małej retencji na terenie Nadleśnictwa Herby
Beschreibung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den vollständigen Umfang der Tätigkeiten des Investorüberwachungsinspektors gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. Juli 1994, Baugesetz, auszuführen. Der Umfang der vom Auftraggeber geplanten, im Rahmen von MRN3 durchzuführenden Objekte ist in Anhang Nr. 2 zur SWZ festgelegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Kontrolle sowie die schriftliche Bewertung innerhalb von 5 Tagen der vom Projektanten, der den Auftrag zur Erstellung der Projektunterlagen ausführt, gelieferten Elemente, die im Projektprozess erstellt wurden und in Verbindung mit der überprüften und überwachten Aufgabe auf jeder Stufe stehen, sowie die Kontrolle der gemäß den Anweisungen vorgenommenen Korrekturen durchzuführen; Der Auftragnehmer ist verpflichtet, aktiv an den vom Auftraggeber während der Erstellung der Projektunterlagen sowie während der Durchführung der Bauarbeiten organisierten Sitzungen und Treffen sowie an den finanziellen Abrechnungen und Kontrollen, die von den beratenden und finanzierenden Einheiten und den öffentlichen Verwaltungsorganen durchgeführt werden, teilzunehmen; Im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen Erstellung der Projektunterlagen ist der Überwachungsinspektor verpflichtet, einen Bericht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der vollständigen Projektunterlagen durch den Auftraggeber zu erstellen; Der Auftragnehmer muss sich mit den Regeln und Richtlinien vertraut machen, die im „Handbuch zur Implementierung des Projekts“ (Anhang Nr. 1 zur SWZ) enthalten sind, um die Projektunterlagen ordnungsgemäß zu überprüfen und die Richtigkeit der Durchführung der Bauarbeiten zu kontrollieren. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer das Handbuch am Tag des Vertragsabschlusses übergeben. Vor der Übergabe des Bauplatzes an den Bauausführenden muss sich der Überwachungsinspektor mit der Projekt- und Kostenplanungsdokumentation, der technischen Spezifikation für die Ausführung und Abnahme der Bauarbeiten, dem angenommenen finanziellen und sachlichen Zeitplan, dem Angebot des Bauausführenden, dem Vertrag mit dem Bauausführenden sowie dem Investitionsgelände, seiner Ausstattung und den bestehenden hydrotechnischen Einrichtungen und Objekten vertraut machen; Im Falle des Feststellens von Mängeln oder Ungenauigkeiten in der Projektunterlagen, vor Beginn des Baus oder während dessen Durchführung, oder der Notwendigkeit, Änderungen in der Dokumentation vorzunehmen, um andere konstruktive Lösungen oder andere Materialien als die ursprünglich in der Projektunterlagen vorgesehenen anzuwenden oder um Einsparungen und Kostensenkungen zu erzielen, sollte der Überwachungsinspektor einen schriftlichen Antrag an den Auftraggeber stellen, Änderungen oder Korrekturen in der Dokumentation vorzunehmen; Der Überwachungsinspektor kann Änderungen in der Projektunterlagen nach Absprache mit dem Projektleiter und dem Bauleiter vornehmen, indem er einen entsprechenden Eintrag im Bautagebuch vornimmt und diese Korrekturen in der Projektunterlagen vornimmt. Diese Korrekturen dürfen nicht zu erhöhten Kosten der überwachten Bauarbeiten führen und dürfen keinen negativen Einfluss auf die Umwelt und die Sicherheit haben. Weitere Einzelheiten finden sich in der SWZ.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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