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Polen – Bauarbeiten – Budowa Szkoły Podstawowej na działce nr 160/2 (dawniej nr 160), obręb Karwiany-Komorowice, gmina Żórawina

Gmina ŻórawinaPolenVeröffentlicht am 27. Aug. 2026
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Beschreibung

3.1. Gegenstand des Auftrags ist die Planung und Ausführung von Bauarbeiten (Formel „Planen und Bauen“) im Rahmen des Investitionsvorhabens „Bau einer Grundschule auf dem Grundstück Nr. 160/2 (ehemals Nr. 160), Gemarkung Karwiany-Komorowice, Gemeinde Żórawina“, das auf dem Grundstück an der ul. Wiosennej in Komorowicach (55-020) realisiert wird, d.h. auf dem Grundstück Nr. 160/2 mit einer Fläche von 3,0118 ha (30 118 m²), das durch Teilung des Grundstücks Nr. 160 mit einer Fläche von 4,0135 ha (40 135 m²), Gemarkung Karwiany-Komorowice, Gemeinde Żórawina, Landkreis Wrocław, Woiwodschaft Niederschlesien, entstanden ist, wobei das Investitionsgelände den nordöstlichen Teil des Grundstücks mit einer Fläche von ca. 1,73 ha umfasst. Die Teilung des Grundstücks Nr. 160 erfolgt auf der Grundlage des Teilungsplans (Karte mit Teilungsplan, GEO-BAU Jan Hutnik); bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Genehmigung der Teilung bleibt das Grundstück Nr. 160 im rechtlichen Verkehr, die für das Grundstück Nr. 160 erteilten Anschlussbedingungen an das Netz sowie andere Entscheidungen bleiben gültig. 3.2. Der erforderliche Umfang der Investition umfasst die Erstellung der vollständigen Projektunterlagen einschließlich aller erforderlichen Untersuchungen, Entscheidungen, Gutachten, Anträge und Absprachen, einschließlich der endgültigen und rechtskräftigen Entscheidung über die Baugenehmigung, die Ausführung der darauf basierenden Bauarbeiten sowie die Übergabe des Objekts an den Nutzer, gemäß den im Funktionalen Nutzungsprogramm (im Folgenden: „FNP“) beschriebenen Grundsätzen, wobei insbesondere Folgendes umfasst ist: 3.2.1. Erstellung des Konzepts (einschließlich Teilnahme an mindestens drei konsultativen Sitzungen am Sitz des Auftraggebers), des Bauentwurfs (Entwurfs des Geländeausbaus, des architektonischen und technischen Entwurfs), des Ausführungsentwurfs, der technischen Spezifikationen für die Ausführung und Abnahme der Bauarbeiten, des Leistungsverzeichnisses und des Investitionskostenvoranschlags, einschließlich der erforderlichen Untersuchungen (einschließlich geotechnischer Untersuchungen), die den Beginn der Bauarbeiten auf der Grundlage der endgültigen Baugenehmigung ermöglichen, 3.2.2. Bau eines eingeschossigen Gebäudes einer öffentlichen Grundschule mit einer Nettonutzfläche von ca. 1 940,9 m², das für ca. 300 Schüler der Klassen 4–8 (12 Unterrichtsräume) bestimmt ist, in Modulbauweise, mit den Merkmalen eines intelligenten, niedrigemissions- und energieeffizienten Gebäudes, das die Zugänglichkeitsstandards erfüllt und frei von architektonischen Barrieren ist, einschließlich eines Verbindungsgangs, der eine Verbindung mit dem geplanten Sporthallengebäude ermöglicht, sowie unter Berücksichtigung einer Reservierung des Geländes für die Erweiterung des Gebäudes für die Vorschulbildung (Klassen 1–3), 3.2.3. Ausführung der Geländeerschließung des Investitionsvorhabens, einschließlich des inneren Verkehrsnetzes, 74 Stellplätzen für PKW, 70 Fahrradstellplätzen (davon 40 überdacht), einer Wendefläche, eines Appellplatzes, eines Freizeit- und Sportgeländes mit einem Außenfitnessbereich, einer Sportplatzanlage mit Laufbahn und Weitsprunganlage, Kleinarchitekturobjekten, Beleuchtung, Zaun sowie einer angelegten Grünfläche einschließlich Baum- und Strauchpflanzungen, 3.2.4. Bau und gegebenenfalls Umbau der Netze, Anschlüsse und technischen Infrastrukturanlagen sowie Ausstattung des Objekts mit fest installierten Bauanlagen, Installationen und fest eingebauten Ausrüstungen im im FNP angegebenen Umfang, 3.2.5. Durchführung der bauaufsichtlichen Kontrolle während der gesamten Bauzeit, Führung der Bauunterlagen, Erstellung der Bauabschlussdokumentation (einschließlich der geodätischen Bauabschlussinventur) sowie der Nutzungs- und Wartungsanweisungen für das Objekt, sowie Erhalt der endgültigen Entscheidung über die Nutzungsgenehmigung (oder der wirksamen Benachrichtigung über die Fertigstellung des Baus), die die Nutzung des Objekts ermöglicht. 3.3. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands enthält das Funktionale Nutzungsprogramm, das TOM III SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands, einschließlich der Anhangs.

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