Polen – Mineralöl-, Kohle- und Erdölerzeugnisse – 66/2026 Dostawa produktów naftowych i chemicznych na lata 2026 - 2028.
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Erdöl- und chemischen Produkten für die Jahre 2026 – 2028, ausgeführt gemäß den vom Auftraggeber angegebenen „Qualitätsanforderungen“, die im „Auftragsgegenstandsbeschreibung“ enthalten sind, der Anhang Nr. 7 zur SWZ darstellt, unter den Bedingungen, die in den „Projektierten Vertragsbestimmungen“ festgelegt sind, die Anhang Nr. 6 zur SWZ darstellen, sowie gemäß der im Abschnitt III, Punkt 1 SWZ festgelegten Zusammenstellung. 2. Die Lieferung des Auftragsgegenstands in den Jahren 2027 und 2028 wird unter der Bedingung durchgeführt, dass der Auftraggeber entsprechend bis zum 22. Dezember 2026 und 22. Dezember 2027 die Bestätigung von der Experteninstitution erhält, dass er im Haushaltsjahr 2027 und 2028 die finanziellen Mittel für die Durchführung eines Teils oder der gesamten Lieferung, die jeweils in den Jahren 2027 und 2028 durchgeführt wird, erhält, sowie dass der Auftraggeber nach Erhalt der Bestätigung über die Verfügbarkeit der oben genannten finanziellen Mittel den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich, per E-Mail oder Fax über die Notwendigkeit der Durchführung eines Teils oder der gesamten Lieferung, die jeweils in den Jahren 2027 und 2028 durchgeführt wird, informiert. 3. Optionsrecht – betrifft alle Aufgaben. 1) Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit der Inanspruchnahme des „Optionsrechts“ (Art. 441 Abs. 1 uPzp) vor, das darin besteht, den grundlegenden mengenmäßigen Umfang des Auftragsgegenstands, der hinsichtlich des Sortiments und der Menge in der Tabelle im Abschnitt III, Punkt 1 SWZ in Spalte Nr. 4 mit der Bezeichnung „Grundmenge“ festgelegt ist, maximal um die in Spalte Nr. 5 mit der Bezeichnung „Menge in der Option“ angegebene Menge zu erhöhen. 2) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (schriftlich, per E-Mail oder Fax) über die Absicht, das „Optionsrecht“ in Anspruch zu nehmen, einschließlich der Angabe der Menge des bestellten Auftragsgegenstands sowie des Lieferorts, innerhalb des in den „Projektierten Vertragsbestimmungen“ festgelegten Zeitraums, die Anhang Nr. 6 zum Vertrag darstellen, informieren. 3) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die Entscheidung in dieser Angelegenheit schriftlich, per E-Mail oder Fax mitteilen. 4. Der Auftraggeber hat den Auftragsgegenstand durch Verweis auf Normen beschrieben. Der Auftraggeber gibt daher an, dass er gleichwertige Lösungen, die in den Normen beschrieben sind, zulässt. Im Falle der Angebotsabgabe für die Lieferung des Auftragsgegenstands, der nicht den Normen entspricht, auf die sich die „Auftragsgegenstandsbeschreibung“ bezieht, verpflichtet sich der Auftragnehmer, im Angebot, insbesondere mit Hilfe der in Abschnitt IX, Punkt 3, Punkt 3 genannten sachlichen Beweismittel, nachzuweisen, dass die vorgeschlagenen Lösungen in gleichem Maße die Anforderungen erfüllen, die in der „Auftragsgegenstandsbeschreibung“, die Anhang Nr. 7 zur SWZ darstellt, festgelegt sind (Art. 101 Abs. 4-5 uPzp). 5. Gleichwertige Produkte – betrifft Aufgabe Nr. 2. Aufgrund der Beschreibung des Auftragsgegenstands durch Angabe eines bestimmten Produkts erlaubt der Auftraggeber das Angebot eines gleichwertigen Produkts, das den Anforderungen entspricht, die der Auftraggeber in der „Auftragsgegenstandsbeschreibung“ – Anhang Nr. 7 zur SWZ festlegt. Als gleichwertiges Produkt betrachtet der Auftraggeber ein Produkt, für das der Auftragnehmer eine aktuelle Zulassung zur Nutzung im Radfahrzeug ROSOMAK vorlegt, die von Rosomak S.A. aus Siemianowice Śląskie ausgestellt wurde, und auf deren Grundlage er eine Bescheinigung erhält, die vom Chef des Chef der MPS Dienststelle des IWspSZ ausgestellt wurde, die die Zulassung des gelieferten Produkts zur Nutzung im betreffenden SpW bestätigt, gemäß Punkt II, Punkt 5 der „Qualitätsanforderungen Nr. 38“ – Abschnitt IX, Punkt 3, Punkt 2) SWZ. Die Kriterien zur Bewertung der Gleichwertigkeit sind in den „Qualitätsanforderungen Nr. 38“ beschrieben, die in der „Auftragsgegenstandsbeschreibung“ enthalten sind, die Anhang Nr. 7 zur vorliegenden SWZ darstellt. Die Bescheinigung des Chefs der MPS Dienststelle des IWspSZ muss für das aktuell laufende Ausschreibungsverfahren ausgestellt und dem Angebot beigefügt werden. Gleichwertige Öle, die keine der oben genannten Bescheinigungen benötigen: 1) Hipol Synthetic GL-5 75W/140 WOJ. Produktion Orlen Oil. 2) Fuchs Titan Sintopoid LS SAE 75W/140 Produktion Fuchs Corporation SP. z o.o. 3) Shell Spirax S6 AXME 75W/140 Produktion SHELL. 4) Neste Pro Axle 75W/140 Produktion NESTE. 5) Castrol SAF XJ 75W/140 Produktion Castrol Limited. 6) Castrol Syntrax Limited Slip 75W/140 Produktion Castrol Limited. Die Produkte dürfen sich nicht in der Testphase befinden.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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