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Polen – Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen – Usługi lotnicze w lasach w zakresie ochrony przeciwpożarowej i ochrony lasu w 2027 roku

Dyrekcja Generalna Lasów PaństwowychPolenVeröffentlicht am 05. Nov. 2026
Noch 29 Tage

Beschreibung

1) Der Auftraggeber handelt im Auftrag und auf Rechnung der Regionalen Forstverwaltung Białystok, der Regionalen Forstverwaltung Gdańsk, der Regionalen Forstverwaltung Katowice, der Regionalen Forstverwaltung Lublin, der Regionalen Forstverwaltung Łódź, der Regionalen Forstverwaltung Olsztyn, der Regionalen Forstverwaltung Pila, der Regionalen Forstverwaltung Poznań, der Regionalen Forstverwaltung Radom, der Regionalen Forstverwaltung Szczecin, der Regionalen Forstverwaltung Szczecinek, der Regionalen Forstverwaltung Toruń, der Regionalen Forstverwaltung Warschau, der Regionalen Forstverwaltung Wrocław, der Regionalen Forstverwaltung Zielona Góra und erteilt einen in 22 Teile unterteilten Auftrag, der sich auf Folgendes bezieht: a) Brandschutzpatrouillen im Wald, b) Löschen von Waldbränden und deren unmittelbaren Umgebung, c) Durchführung von Forstwirtschaftsmaßnahmen im Wald. 2) Am Verfahren können Auftragnehmer teilnehmen, die nicht von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind, wenn sie den folgenden Umständen unterliegen: a) Art. 108 Abs. 1 PZP, b) Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz. U. 2025 r. poz. 514), c) Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über Maßnahmen zur Einschränkung im Zusammenhang mit den destabilisierenden Handlungen Russlands in der Ukraine (Dz. Urz. UE nr L 229 z 31.7.2014, str. 1 z późn. zm.), in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025. Da der Wert des Auftrags den in PLN ausgedrückten Betrag von 10 000 000 Euro für Dienstleistungen übersteigt, liegt in diesem Verfahren auch die Ausschlussvoraussetzung gemäß Art. 108 Abs. 2 PZP vor. 3) Um die Abwesenheit von Ausschlussgründen zu bestätigen, wie oben angegeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber auf dessen Aufforderung innerhalb eines von ihm festgelegten Zeitraums von nicht weniger als 10 Tagen die folgenden Erklärungen und Dokumente vorzulegen: a) eine Information aus dem Nationalen Strafregister im Hinblick auf die Ausschlussgründe gemäß Art. 108 Abs. 1 Pkt. 1, 2 und 4 PZP, ausgestellt nicht früher als 6 Monate vor ihrer Einreichung; b) eine Information aus dem Zentralen Register der tatsächlichen Begünstigten im Hinblick auf Art. 108 Abs. 2 PZP, wenn separate Vorschriften eine Eintragung in dieses Register erfordern, erstellt nicht früher als 3 Monate vor ihrer Einreichung; c) eine Erklärung des Auftragnehmers im Hinblick auf Art. 108 Abs. 1 Pkt. 5 PZP über die Nichtzugehörigkeit zur gleichen Kapitalgruppe im Sinne des Gesetzes vom 16. Februar 2007 über den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher mit einem anderen Auftragnehmer, der ein separates Angebot oder ein Teilangebot eingereicht hat, oder eine Erklärung über die Zugehörigkeit zur gleichen Kapitalgruppe zusammen mit Dokumenten oder Informationen, die die Vorbereitung des Angebots oder Teilangebots unabhängig von einem anderen Auftragnehmer, der zur gleichen Kapitalgruppe gehört, bestätigen - (Mustererklärung des Auftragnehmers im Hinblick auf Art. 108 Abs. 1 Pkt. 5 PZP über die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu dieser Kapitalgruppe ist Anlage Nr. 5 zu SWZ); d) Erklärungen des Auftragnehmers über die Aktualität der in der Erklärung gemäß Art. 125 Abs. 1 PZP enthaltenen Informationen, eingereicht auf dem Formular des einheitlichen Europäischen Auftragsformulars (JEDZ), im Hinblick auf die Ausschlussgründe vom Verfahren, die in a) Art. 108 Abs. 1 Pkt. 3 PZP, b) Art. 108 Abs. 1 Pkt. 4 PZP im Hinblick auf das Urteil über das Verbot, sich um einen öffentlichen Auftrag zu bewerben, als vorbeugende Maßnahme, c) Art. 108 Abs. 1 Pkt. 5 PZP im Hinblick auf die Vereinbarung mit anderen Auftragnehmern, die darauf abzielt, den Wettbewerb zu stören, d) Art. 108 Abs. 1 Pkt. 6 PZP sowie über die Aktualität der in Pkt. 5.2 und 5.3 SWZ angegebenen Informationen (Mustererklärung des Auftragnehmers ist Anlage Nr. 6 zu SWZ).

CPV-Codes

Dienstleistungen unter Einsatz von LuftfahrzeugenWaldbrandbekämpfung aus der LuftBespritzung aus der LuftStreifendiensteWaldbrandbekämpfung

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