Frankreich – Dekontaminationseinrichtungen – Fourniture de modules légers de décontamination NRBC de matériels terrestres, prestations d’intégration sur véhicule porteur et prestations associées.
Beschreibung
Diese Verfahrensweise wird aufgrund der Entscheidung, ein vorheriges öffentliches Aufgabenspektrum aus spezifischen Gründen, die nicht aus der Unerfolgreichkeit des Verfahrens resultieren, nicht weiterzuverfolgen.-------- Der Rahmenvertrag hat zum Ziel die Entwicklung, die Lieferung von leichten Modulen zur intensiven Dekontamination von Landfahrzeugen und deren Integration in ein vom Staat bereitgestelltes Trägerfahrzeug sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Das vollständige System (bestehend aus dem vom Staat bereitgestellten Trägerfahrzeug und dem Dekontaminationsmodul, das entwickelt, integriert und vom Auftragnehmer bereitgestellt wird) soll die derzeit im Einsatz befindlichen VLRA-NBC ersetzen. Das System muss die intensive Dekontamination einer Einheit in einer vorderen Zone, so schnell und so nah wie möglich nach einem lokalisierten NRBC-Ereignis, gewährleisten. Es wird von einem Dekontaminationstrio betrieben und verfügt über Geländegängigkeit. Das vom Staat bereitgestellte Trägerfahrzeug ist ein 4x4-Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 15-20 Tonnen. Das Modul, das Gegenstand des Rahmenvertrags ist, muss sich vollständig in das Trägerfahrzeug integrieren und die Einrichtung eines Dekontaminationsstandorts ermöglichen. Zu diesem Zweck wird es einerseits mit speziellen Ausrüstungen (Behälter zur Herstellung von Dekontaminationslösung, Wassertank, Dampfgenerator, Schläuche und Lanzen) ausgestattet und andererseits den Transport aller außerhalb des Rahmenvertrags liegenden Ausrüstungen ermöglichen, die für die Einrichtung eines autonomen Dekontaminationsstandorts erforderlich sind (Dekontaminationslösungen, Dekontaminationsmaterialien, insbesondere ein Teil des Dekontaminationssystems für kleine Einheiten – SDPD – im Bestand). Das Modul muss die intensive Dekontamination durch die folgenden drei Verfahren ermöglichen: • Neutralisation: Versprühen von wässrigen Dekontaminationslösungen und Schäumen; • Verschieben (hoher Druck und hohe Temperatur); • Dampf: Erzeugung von feuchtem und trockenem Dampf. -------- Die Hauptleistungen, die zu erbringen sind, umfassen insbesondere: - die Lieferung von leichten Modulen zur intensiven Dekontamination und die dazugehörigen Ausrüstungen; - die Integration in das vom Staat bereitgestellte Trägerfahrzeug; - die Schulungen zur Nutzung und Wartung des Moduls; - die Lieferung von Ersatzteilen; - die vorbeugende Wartung; - die Dokumentationslieferungen; - die technische Betreuung (Identifikation von Veraltungen) ----- Das System muss in einem A400M lufttransportfähig, schienenverkehrstauglich und ohne Einschränkungen auf der öffentlichen Straße fahren können. Die Lieferung der ersten 4 Systeme muss spätestens 15 Monate nach der Benachrichtigung des Rahmenvertrags oder des Auftrags erfolgen. ------ Es handelt sich um einen Verteidigungs- und Sicherheitsauftrag. ------- Da der Auftrag technische Unsicherheiten aufweisen kann, wird er einen Teil mit Bedarfsaufträgen für den potenziellen Kauf von Lieferungen und Dienstleistungen enthalten, die im ursprünglichen öffentlichen Auftrag nicht genau definiert werden konnten. ------ Die geschätzte Menge/Volumen für das Rahmenvertragsprojekt beträgt etwa vierzig Systeme.----- Es wird darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt und die Frist für die Abgabe der Angebote der 28/09/2026 um 11:00 Uhr (Pariser Zeit) ist. Die in Abschnitt 5.1.12 angegebenen sind im UTC-Format.----- Ergänzend zu Abschnitt 5.1.15: Es handelt sich um einen zusammengesetzten Rahmenvertrag (fester Teil mit Auftragsbestätigungen) und einen Einzelerteil.----- Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einer Gruppe bewerben. Es ist den Bewerbern untersagt, für den Rahmenvertrag mehrere Angebote einzureichen, indem sie gleichzeitig: 1. als Einzelbewerber und als Mitglieder einer oder mehrerer Gruppen; 2. als Mitglieder mehrerer Gruppen auftreten. Die Zusammensetzung der Gruppen darf zwischen der Bewerbung und der Einreichung des Angebots nicht geändert werden. ----- Gemäß Artikel R 2342-7 des öffentlichen Auftragsrechts ist dieses Verfahren nicht für Wirtschaftsbeteiligte aus Drittländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums geöffnet. ------ Außerdem gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP. ---------- Unterschrift der Dokumente: Die in der Bewerbungsmappe enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer zur Verpflichtung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Funktion des Unterzeichners und mit dem Stempel der Gesellschaft). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, muss jedes Dokument, das die Befugnis des Unterzeichners zur Verpflichtung der Gesellschaft nachweist. ---------- Was elektronische Dateien betrifft, gilt ein signierter Zip nicht als Unterschrift der enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer zur Verpflichtung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (siehe „Modalitäten der Übermittlung der Angebote“ in Abschnitt 2.1.4). ---------- Eine gescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. ---------- Die Bereitstellung aller in den Abschnitten 2.1.6, 5.1.9, 5.1.12 aufgeführten Elemente/Dokumente ist entscheidend, andernfalls wird die Bewerbung des Wirtschaftsbeteiligten abgelehnt. ----- Die im Rahmen der Bewerbungen eingereichten Dokumente in einer anderen Sprache als Französisch müssen von einer Übersetzung ins Französische begleitet werden. Nur die französische Version ist verbindlich.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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