Polen – Tragbare Computer – Dostawa fabrycznie nowych notebooków i monitorów
Beschreibung
1. Gegenstand des Grundumfangs der Bestellung ist die Lieferung fabrikneuer Computerausrüstung: - Notebook 16” – 222 Stück. - Notebook 16” Typ 2 – 1 Stück. - Monitor 23,8” – 157 Stück. - Vertikale Maus – 253 Stück. 2. Die angebotene Ausrüstung muss fabrikneu sein und aus offiziellen Vertriebskanälen stammen. 3. Um die Menge des Abfalls zu begrenzen, erlaubt der Auftraggeber die Verwendung von Sammelverpackungen. 4. Neben dem Grundumfang ist der Auftraggeber berechtigt, das Recht der Option gemäß Art. 441 der Pzp-Umsetzung, zu nutzen, wodurch das Bestellobjekt um maximal: - Notebook 16” – 40 Stück. - Notebook 16” Typ 2 – 2 Stück. - Monitor 23,8” – 40 Stück. in den Einzelpreisen für den jeweiligen Typ der Computerausrüstung, die in Tabelle Nr. 2 angegeben sind, erhöht wird: Bestellung im Rahmen des Optionsrechts des Angebotsformulars – Anhang Nr. 3 zum SWZ. 5. Der Auftraggeber kann das Optionsrecht ganz oder teilweise in Anspruch nehmen. Der Auftraggeber wird eine Entscheidung darüber treffen, ob er das Optionsrecht in Anspruch nehmen kann und will, gemäß seinen finanziellen Möglichkeiten. Es wird darauf geachtet, dass das Optionsrecht keine vertragliche (einschließlich finanzielle) Verpflichtung des Auftraggebers darstellt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über die Bestellung entsteht, und der vorhergesagte optionale Umfang der Bestellung ist nicht garantiert. Der oben genannte optionale Umfang stellt den maximalen Umfang des Optionsrechts dar. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Optionsrecht im Falle und im Umfang, in dem der Auftraggeber davon Gebrauch macht, gemäß den Bedingungen des Vertrags und den im Antrag des Auftraggebers auf Ausübung des Optionsrechts angegebenen Bedingungen, zu erfüllen – zum Zeitpunkt der Einreichung eines solchen Antrags wird der Auftraggeber eine finanzielle Verpflichtung in Höhe des Ergebnisses des Umfangs der Arbeiten, die auf der Grundlage der Option durchgeführt werden, übernehmen. Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch gegenüber dem Auftraggeber zu, wenn der Auftraggeber das Optionsrecht nicht in Anspruch nimmt. 6. Die Regeln für die Durchführung des Bestellobjekts, das durch das Optionsrecht abgedeckt ist, betreffen: die Art und Weise seiner Durchführung, seine Annahme, die erforderlichen technischen Normen und Bedingungen, die Art der Bezahlung, die Art der Sicherstellung, die Art der Berechnung der Vertragsstrafen, die Ausübung der Rechte und Pflichten, die aus der Garantie resultieren, sowie die Zusammenarbeit der Parteien, werden dieselben sein, die für das Grundobjekt des Vertrags gelten. 7. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über die Ausübung des Optionsrechts je nach seinen Bedürfnissen, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsabschluss. Der Auftraggeber kann das Optionsrecht einmal oder mehrmals in Anspruch nehmen, für unterschiedliche Mengen an Computerausrüstung, wobei die Gesamtmenge an Computerausrüstung die maximale Menge an Computerausrüstung, die in Absatz 4 angegeben ist, nicht überschreiten darf, und der in Satz 1 genannte Termin wird eingehalten. 8. Wenn der Auftraggeber das Optionsrecht in Anspruch nimmt, muss die Lieferung, die im Rahmen der Option durchgeführt wird, der Computerausrüstung innerhalb von 60 Tagen nach dem Versand der schriftlichen Bestellung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer, in der die Menge und die Art der bestellten Ausrüstung sowie der Gesamtwert der Bestellung angegeben sind, ausgeführt und geliefert werden. 9. Eine detaillierte Beschreibung des Bestellobjekts ist in der Beschreibung des Bestellobjekts, die Anhang Nr. 1 zum SWZ und den Anhängen zum OPZ sowie im Vertragsentwurf, der Anhang Nr. 2 zum SWZ, enthalten. 10. Der Auftraggeber schließt die Möglichkeit aus, dass sich nur die Auftragnehmer um die Bestellung bemühen, die in Art. 94 der Pzp-Umsetzung genannt werden. 12. Der Auftraggeber schließt die Möglichkeit aus, dass ein alternatives Angebot gemäß Art. 92 der Pzp-Umsetzung eingereicht wird, d. h. ein Angebot, das eine andere Art der Ausführung der Bestellung als die in dieser SWZ vorgeschriebene vorsieht. 13. Der Auftraggeber plant nicht, einen Rahmenvertrag abzuschließen und ein dynamisches Einkaufssystem einzurichten, und plant nicht, das günstigste Angebot unter Verwendung einer elektronischen Auktion auszuwählen. 14. Der Auftraggeber plant nicht, Aufträge auf der Grundlage von Art. 214 Abs. 1 Punkt 8 der Pzp-Umsetzung zu erteilen. 15. Der Auftraggeber schließt die Möglichkeit aus, Angebote in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder elektronische Kataloge dem Angebot beizufügen, in den in Art. 93 der Pzp-Umsetzung genannten Fällen. 16. Der Auftraggeber plant keine Abrechnung in Fremdwährungen. Die Abrechnung der Bestellung erfolgt in PLN. 17. Der Auftraggeber plant keine Rückerstattung der Teilnahmekosten. 18. Der Auftraggeber plant keine Vorauszahlung für die Durchführung der Bestellung. 21. Der Auftraggeber schließt die Möglichkeit aus, die Bestellung in Teile zu unterteilen. Begründung: Der Monitor zusammen mit dem Notebook bilden einen Satz, daher besteht die reale Gefahr, dass, wenn nur einer dieser Elemente angeboten wird, der gesamte Satz die vom Auftraggeber geforderte Funktionalität nicht erfüllen würde. Die Größe und der Umfang der Bestellung stellen keine Barriere für die Auftragnehmer, einschließlich Klein-, Kleinst- und Mittelunternehmen, die auf dem Markt tätig sind, dar. Daher schränkt die Aufteilung der Bestellung in Teile weder den Umfang der Auftragnehmer ein, noch begrenzt sie den Wettbewerb. Aufgrund dessen hat der Auftraggeber die Bestellung nicht in Teile unterteilt. 22. Der Auftraggeber verlangt, dass das Bestellobjekt gemäß den Anforderungen, die in der SWZ, einschließlich der Beschreibung des Bestellobjekts (Anhang Nr. 1 zum SWZ) enthalten sind, sowie gemäß dem Vertragsentwurf (Anhang Nr. 2 zum SWZ), ausgeführt wird.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
Contains data from Tenders Electronic Daily (TED), © European Union, ted.europa.eu — CC BY 4.0.
Ähnliche Ausschreibungen
Polen – Computeranlagen und Zubehör – ZAKUP WYPOSAŻENIA SAL DO PROWADZENIA ZAJĘĆ W SYSTEMIE HYBRYDOWYM WRAZ Z CYFROWĄ MÓWNICĄ
Akademia Nauk Stosowanych Angelusa SilesiusaPolenComputeranlagen und ZubehörAudiovisuelle GeräteFernseh- und audiovisuelle GeräteFrist in 35 TagenVeröffentlicht am 21. Juli 2026
Polen – Computeranlagen und Zubehör – Dostawa komputerów do pracowni Laboratorium komputerowego wspomagania modelowania i symulacji w inżynierii środowiska – 16 szt.
Politechnika LubelskaPolenComputeranlagen und ZubehörArbeitsplätzeFrist in 20 TagenVeröffentlicht am 21. Juli 2026
Polen – Medienspeicher- und -lesegeräte – Zakup systemu centralnego backupu
Naukowa i Akademicka Sieć Komputerowa - Państwowy Instytut BadawczyPolenMedienspeicher- und -lesegeräteSoftwarepaket und InformationssystemeFrist in 30 TagenVeröffentlicht am 21. Juli 2026
Polen – Computeranlagen und Zubehör – Dostawa sprzętu informatycznego na potrzeby realizacji Projektu „Inżynier 5.0 – kształcenie na potrzeby gospodarki”
POLITECHNIKA GDAŃSKAPolenComputeranlagen und ZubehörTischcomputerTragbare ComputerFrist in 5 TagenVeröffentlicht am 21. Juli 2026