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Finnland – Reinigungsmaschinen – Siivouskoneet ja siivouskoneiden huolto- ja korjauspalvelut

Lappeenrannan kaupunkiFinnlandVeröffentlicht am 27. Okt. 2026
Noch 11 Tage

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung sind Reinigungsmaschinen und Wartungs- und Reparaturdienstleistungen für Reinigungsmaschinen. Die Beschaffung ist in fünf (5) Teilbereiche unterteilt, und zwar wie folgt:

Teilbereich 1) Staubsauger und Hochdruckreinigungsgeräte

Teilbereich 2) Waschmaschinen und Trockentrommeln für die Reinigung von Textilien

Teilbereich 3) Kombinationsmaschinen

Teilbereich 4) Roboterstaubsauger

Teilbereich 5) Wartungs- und Reparaturdienstleistungen für Reinigungsmaschinen

Die Gegenstände der Teilbereiche 1-4 sind für den professionellen Einsatz im Reinigungssektor geeignete Reinigungsmaschinen, die gemäß den Bedingungen TOP Finnterms 2001 an die Lieferadressen der Besteller in der Region Südkarelien geliefert werden. Ziel der Beschaffung von Reinigungsmaschinen ist es, Maschinen zu erhalten, die für den professionellen Einsatz geeignet sind, eine hohe Qualität aufweisen und zuverlässig sowie mit gutem Service geliefert werden. Die Reinigungsmaschinen müssen die unmittelbar verbindlichen Vorschriften der Europäischen Union, die Gesetze und Verordnungen Finnlands sowie die Anordnungen der Behörden, insbesondere in Bezug auf Konstruktion, Ausstattung, Arbeits- und Brandschutz sowie Elektrosicherheit, erfüllen.

Gegenstand des Teilbereichs 5 ist die Erbringung von Wartungs- und Reparaturdienstleistungen für in der Institutsreinigung verwendete Maschinen (Staubsauger, Hochdruckreinigungsgeräte, Kombinationsmaschinen und Bodenpflegemaschinen) für die Besteller in der Region Südkarelien. Die Wartungs- und Reparaturdienstleistungen werden in der Regel werktags zwischen 7.00 und 16.00 Uhr erbracht. Unter Reparaturdienstleistung versteht man vom Besteller gesondert beauftragte Reparaturarbeiten, die die Funktionsfähigkeit oder den Funktionszustand der Maschinen betreffen. Unter Wartungsdienstleistung versteht man Wartungsmaßnahmen für Maschinen, wie z. B. jährliche Wartung oder eine vom Hersteller empfohlene und gemäß den Anweisungen des Herstellers durchgeführte regelmäßige Wartung. Zu den im Teilbereich 5 zu beschaffenden Wartungs- und Reparaturdienstleistungen gehören keine Wartungs- und Reparaturdienstleistungen während der Garantiezeit der Reinigungsmaschinen.

Für die Teilbereiche 1, 2 und 4 wird im Rahmen der Rahmenvereinbarung ein (1) Vertragslieferant ausgewählt. Für die Teilbereiche 3 und 5 werden im Rahmen der Rahmenvereinbarung zwei (2) Vertragslieferanten ausgewählt, es sei denn, es gibt weniger akzeptable Lieferanten. Ein Bietender kann ein Angebot für einen oder mehrere Teilbereiche abgeben. Teilangebote innerhalb der Teilbereiche werden nicht akzeptiert. Das eigentliche Vertragsjahr soll möglichst bald nach der rechtlichen Bindung des Beschaffungsentscheids beginnen. Die Laufzeit des eigentlichen Vertragsjahres beträgt 24 Monate. Die Beschaffungseinheit behält sich das Recht vor, die Verträge bei Bedarf um zwei Verlängerungsjahre zu verlängern, die jeweils ein Jahr (12 Monate) dauern (1+1). Die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe angegebenen zu beschaffenden Mengen sind die Schätzungen der Besteller für das Jahr. Die Besteller verpflichten sich nicht zu den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe geschätzten zu beschaffenden Mengen, sondern die Waren und/oder Dienstleistungen werden nach Bedarf beschafft.

CPV-Codes

ReinigungsmaschinenReparatur- und WartungsdiensteDiverse Reparatur- und Wartungsdienste

Unterlagen & Angebotsabgabe

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