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Polen – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Opracowanie dokumentacji projektowej przebudowy kładki przez rzekę Czarna Hańcza wraz z dojściami przy ul. Waryńskiego w Suwałkach

Miasto SuwałkiPolenVeröffentlicht am 29. Juli 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der Projektunterlagen für den Umbau der Brücke über den Fluss Czarna Hańcza einschließlich der Zuwege. Der Bauentwurf für den Umbau der Brücke einschließlich aller Gewerke muss gemäß dem Baugesetz sowie der Verordnung des Ministers für Entwicklung vom 11.09.2020 über den detaillierten Umfang und die Form des Bauentwurfs (Dz.U. 2022 Nr. 1679 t.j. ze zm.) erstellt werden. 2. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands enthält Anhang Nr. 2 zur SWZ. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Ausführung des Auftragsgegenstands durch Personen mit den entsprechenden beruflichen Qualifikationen entsprechend den ihnen übertragenen Funktionen sicherzustellen. 4. Da die vom Auftragnehmer erstellte Dokumentation eine Beschreibung des Auftragsgegenstands darstellen wird, die einen Anhang zur SWZ für die Durchführung von Bauarbeiten im Rahmen des Gesetzes vom 11. September 2019 über öffentliche Aufträge darstellt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Dokumentation so zu erstellen, dass sie alle Anforderungen des Gesetzes Pzp erfüllt. 5. Die Projektunterlagen im Bereich der Beschreibung der vorgeschlagenen Materialien und Geräte müssen gemäß Art. 99 des Gesetzes Pzp erstellt werden. Der Auftragsgegenstand darf nicht so beschrieben werden, dass er den faire Wettbewerb erschwert, insbesondere durch die Angabe von Markenzeichen, Patenten oder Herkunft, Quelle oder einem besonderen Verfahren, das die von einem bestimmten Auftragnehmer gelieferten Produkte oder Dienstleistungen charakterisiert, wenn dies zu einer Bevorzugung oder Ausschließung bestimmter Auftragnehmer oder Produkte führen könnte. Der Auftragsgegenstand kann durch die Angabe von Markenzeichen, Patenten oder Herkunft, Quelle oder einem besonderen Verfahren, das die von einem bestimmten Auftragnehmer gelieferten Produkte oder Dienstleistungen charakterisiert, beschrieben werden, wenn der Ersteller der Dokumentation den Auftragsgegenstand nicht in einer ausreichend präzisen und verständlichen Weise beschreiben kann und dieser Angabe die Worte „oder gleichwertig“ beigefügt sind. In einem solchen Fall gibt der Auftragnehmer im Auftragsgegenstand die Kriterien an, die zur Beurteilung der Gleichwertigkeit verwendet werden. Der Auftragsgegenstand muss gemäß Art. 101 des Gesetzes Pzp beschrieben werden. 6. Die technische Dokumentation muss die Bestimmungen von Art. 100 des Gesetzes Pzp berücksichtigen, d.h. „Im Falle von Aufträgen, die für den Gebrauch von natürlichen Personen, einschließlich der Mitarbeiter des Auftraggebers, bestimmt sind, wird die Beschreibung des Auftragsgegenstands unter Berücksichtigung der Anforderungen im Bereich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen sowie der Gestaltung für alle Benutzer erstellt, es sei denn, dies ist durch die Art des Auftragsgegenstands nicht gerechtfertigt. Wenn die in Abs. 1 genannten Anforderungen aus einer Rechtsakte der Europäischen Union resultieren, wird der Auftragsgegenstand im Bereich der Anforderungen an die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen sowie der Gestaltung für alle Benutzer durch Verweis auf diesen Rechtsakt beschrieben.“ 7. Gemäß Art. 101 Abs. 4 des Gesetzes, wenn der Auftragsgegenstand mit Normen, technischen Bewertungen, technischen Spezifikationen und technischen Referenzsystemen beschrieben wird, akzeptiert der Auftraggeber gleichwertige Lösungen zu den beschriebenen. Darüber hinaus wird angenommen, dass alle solchen Verweisen die Worte "oder gleichwertig" beigefügt sind. Die Angabe der Gleichwertigkeit der angebotenen Lösung gemäß Art. 101 Abs. 5 des Gesetzes und nach den dort festgelegten Grundsätzen obliegt dem Auftragnehmer. 8. Im Falle einer Beschreibung mit Normen werden als gleichwertige Lösungen solche Lösungen angesehen, die die in der Norm festgelegten Mindestanforderungen auf einem mindestens so hohen Niveau erfüllen, wie es in den entsprechenden Normen beschrieben ist. Im Falle der in der SWZ genannten Normen (wenn nicht im Detail angegeben) werden die aktuellen Normen verstanden. In allen anderen Fällen (Beschreibung des Auftragsgegenstands mit technischen Bewertungen, technischen Spezifikationen und technischen Referenzsystemen) wird als gleichwertig ein Produkt, Material oder System angesehen, dessen technische, funktionale und qualitative Parameter nicht schlechter sind als die im Auftragsgegenstand beschriebenen. ZMIANY zur Vereinbarung wurden in Anhang Nr. 7 zur SWZ festgelegt (aufgrund der Beschränkungen der Auftragsbekanntmachung ist der vollständige Text im Anhang zur SWZ enthalten). Der Auftraggeber informiert, dass er gemäß Art. 139 des Gesetzes zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote vornehmen und dann eine sachliche Qualifikation des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren vornehmen kann. Allgemeine Informationen: 1) In dem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags erfolgt die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern über die Plattform e-Zamówienia, die unter der Adresse https://ezamowienia.gov.pl verfügbar ist. 2) Die Nutzung der Plattform e-Zamówienia ist kostenlos. 3) Der Auftraggeber bestimmt die folgenden Personen für die Kontaktaufnahme mit den Auftragnehmern: Anna Zackiewicz – verfahrenstechnische Angelegenheiten, Tel.: 087 562 82 73, E-Mail: [email protected], [email protected], Janusz Zawadzki, Paweł Perkowski – fachliche Angelegenheiten; Form der Offerte: 1) gemäß Art. 63 Abs. 1 Pzp im Verfahren zur Vergabe eines Auftrags ist das Angebot, unter Androhung der Unwirksamkeit, in elektronischer Form, d.h. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einzureichen; 2) das Angebot sollte in polnischer Sprache und in elektronischer Form erstellt werden – es wird empfohlen, das Angebot und die Erklärungen im PDF-Format zu erstellen und mit einer Signatur im PadES-Format zu unterzeichnen. Aufgrund der Beschränkungen der Auftragsbekanntmachung - vollständiger Text in der SWZ.

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