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Polen – Postdienste – Świadczenie usług pocztowych w zakresie doręczania przesyłek listowych rejestrowanych i paczek pocztowych

Gmina Miejska Kraków - Urząd Miasta KrakowaPolenVeröffentlicht am 28. Okt. 2026
Noch 16 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Postdienstleistungen im Bereich der Annahme, Beförderung und Zustellung im Inland und Ausland im wirtschaftlichen und dringenden Versand von registrierten Briefsendungen und Paketen sowie der Rücksendung dieser Sendungen an den Auftraggeber nach Erschöpfung der Möglichkeiten ihrer Zustellung oder Abholung durch den Empfänger. Teil I des Auftrags - Erbringung von Postdienstleistungen im Bereich der Annahme, Beförderung und Zustellung im Inland und Ausland im wirtschaftlichen und dringenden Versand von registrierten Briefsendungen und Paketen, für die die Notwendigkeit der Zustellung über einen bestimmten Betreiber besteht, sowie der Rücksendung dieser Sendungen an den Auftraggeber nach Erschöpfung der Möglichkeiten ihrer Zustellung oder Abholung durch den Empfänger. Teil II des Auftrags - Erbringung von Postdienstleistungen im Bereich der Annahme, Beförderung und Zustellung im Inland und Ausland im wirtschaftlichen und dringenden Versand von registrierten Briefsendungen und Paketen, für die keine Notwendigkeit der Zustellung über einen bestimmten Betreiber besteht, sowie der Rücksendung dieser Sendungen an den Auftraggeber nach Erschöpfung der Möglichkeiten ihrer Zustellung oder Abholung durch den Empfänger. 2. Die geschätzte Anzahl der Sendungen, die Gegenstand dieses Auftrags sind, wird in Punkt 3.3. SWZ dargestellt. 3. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands enthält Musterverträge (mit Anhängen), die entsprechend Anhang Nr. 11A (Teil I des Auftrags) und Nr. 11B (Teil II des Auftrags) zu SWZ sind. 4. Der Auftraggeber gestattet die Einreichung von Teilangeboten für eine beliebige Anzahl von Teilen, wie in Punkt 3.2. SWZ erwähnt. 5. Der Auftraggeber verlangt nicht die Durchführung des Auftrags durch geschützte Werkstätten, soziale Genossenschaften oder andere Auftragnehmer, die unter die Bestimmungen des Artikels 94 Absatz 1 des Gesetzes fallen. 6. Der Auftraggeber verlangt gemäß Artikel 95 Absatz 1 des Gesetzes, dass der Auftragnehmer (oder Subunternehmer) während der Auftragsdurchführung auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses Personen aus der Gruppe des Zustellpersonals beschäftigt, die im Rahmen des Auftragsgegenstands Tätigkeiten im Zusammenhang mit der direkten Zustellung von Sendungen an die Empfänger ausführen. Die Ausführung dieser Tätigkeiten besteht in der Erbringung von Arbeit in der in Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 Kodex der Arbeit (Dz. U. aus 2026 Pos. 1245) bestimmten Weise. Hinweis! Diese Anforderung gilt nicht für Angebote von: natürlichen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und sich zur persönlichen Erbringung der Dienstleistungen verpflichten, sowie für Gesellschafter von Personengesellschaften, die sich zur persönlichen Erbringung von Dienstleistungen für die Gesellschaft verpflichten. 7. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit der Vergabe von Aufträgen gemäß Artikel 214 Absatz 1 Punkt 7 des Gesetzes in Höhe von nicht mehr als 100% des Wertes des Hauptauftrags (d.h. in Höhe von: 569 105,69 zł netto für Teil I und 4 065 040,65 zł netto für Teil II) vor. Diese Aufträge werden in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen im Verhältnis zu den in diesem Verfahren in den Musterverträgen sowie den Anhängen dazu beschriebenen bestehen. Die Bedingungen, unter denen die oben genannten Aufträge vergeben werden, entsprechen den in diesem Verfahren in den Musterverträgen sowie den Anhängen dazu festgelegten Bedingungen, wobei die Teilnahmebedingungen an dem Verfahren entsprechend dem wiederholten Umfang des Auftrags eingeschränkt werden. 8. Der Auftraggeber gestattet keine Einreichung von Variantenangeboten. 9. Der Auftraggeber sieht keine Durchführung einer elektronischen Auktion vor. 10. Der Auftraggeber hat vor Beginn des Verfahrens keine vorläufigen Marktberatungen durchgeführt. 11. Der Auftraggeber verlangt in diesem Verfahren nicht von den Auftragnehmern die Vorlage von Gegenständen der Beweismittel und einem elektronischen Katalog im Sinne des Artikels 93 des Gesetzes. 12. Der Auftraggeber gestattet im Rahmen der in Artikel 462 und folgende des Gesetzes festgelegten Grenzen die Möglichkeit der Durchführung des Auftragsgegenstands durch den Auftragnehmer unter Nutzung von Subunternehmern. Der Auftragnehmer, der die Ausführung eines Teils des Auftrags Subunternehmern anvertrauen möchte, gibt in seinem Angebot die Teile des Auftrags an, deren Ausführung er Subunternehmern anvertrauen möchte, sowie die Namen der möglichen Subunternehmer, sofern diese bereits bekannt sind. 13. Begründung für das Kriterium „Preis“ über 60%: Die qualitativen Anforderungen, die in Artikel 246 Absatz 2 des Gesetzes genannt werden, hat der Auftraggeber detailliert in den Musterverträgen beschrieben, und sie ergeben sich direkt aus den Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts (Gesetz vom 23. November 2012 Postgesetz t.j. Dz. U. aus 2026 Pos. 558). 14. Der für die Finanzierung des Auftrags vorgesehene Betrag beträgt: - 700 000,00 zł brutto (Teil I des Auftrags), - 5 000 000,00 zł brutto (Teil II des Auftrags).

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