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Polen – Feuerwehrfahrzeuge – Zakup nowego, średniego samochodu ratowniczo – gaśniczego dla jednostki OSP Lgota Wielka

OCHOTNICZA STRAŻ POŻARNA W LGOCIE WIELKIEJPolenVeröffentlicht am 27. Aug. 2026
Noch 6 Tage

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist der Kauf eines fabrikneuen, mittleren Rettungs- und Löschfahrzeugs mit 4x4-Antrieb für die OSP in Lgota Wielka. 1. Das im Rahmen dieses Auftrags gekaufte Fahrzeug muss fabrikneu sein, d.h. unbenutzt, unversehrt, nicht regeneriert, nicht mit Rechten Dritter belastet und aus einem legalen Verkaufskanal des Herstellers stammen. Die Fahrgestelle der Fahrzeuge müssen eine Homologationsbescheinigung gemäß den jeweiligen nationalen Vorschriften zum Straßenverkehrsrecht besitzen. Die im Fahrzeug montierten Geräte und Komponenten müssen die Anforderungen der jeweiligen nationalen und/oder internationalen Vorschriften erfüllen. Der Hersteller sowie das Fahrzeug müssen über folgendes verfügen: a) eine Zulassungsbescheinigung, die vom CNBOP-PIB ausgestellt wurde und am Tag der Fahrzeugübergabe gültig ist; b) einen Auszug aus der Typgenehmigungsbescheinigung des Fahrgestells; c) eine aktuelle Genehmigung des Herstellers sowie des Fahrgestellimporteurs für den Aufbau. 2. Der Auftrag umfasst den Verkauf und die kostenlose Wartung des Fahrzeugs – Fahrgestells und Aufbau (2 Fahrgestellinspektionen und 2 Aufbauinspektionen) sowie die Schulung von mindestens 4 vom Auftraggeber benannten Personen am Ort und am Tag der Fahrzeugübernahme. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für die Registrierung des Fahrzeugs erforderlichen Dokumente auf eigene Kosten an den Sitz des Auftraggebers zu liefern. Das Fahrzeug muss gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zugelassen und für den Straßenverkehr zugelassen werden. 4. Das Fahrzeug muss am Tag der Endabnahme einen vollen Kraftstofftank haben. 5. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist im Anhang Nr. 2 zu SWZ enthalten. 6. Der Auftraggeber informiert, dass dort, wo im SWZ der Auftragsgegenstand durch Angabe von Handelsmarken, Patenten oder Herkunft, Quelle oder einem besonderen Verfahren beschrieben wird, das die von einem bestimmten Auftragnehmer gelieferten Produkte oder Dienstleistungen charakterisiert, gleichwertige Lösungen zugelassen werden, vorausgesetzt, sie erfüllen die im Auftragsgegenstand beschriebenen Kriterien zur Beurteilung der Gleichwertigkeit. Der Auftraggeber gibt für diese Lösungen als Kriterien für die Gleichwertigkeit eine Toleranz von +/- 2% für alle erforderlichen Parameter an. Dort, wo der Auftraggeber den Auftragsgegenstand durch Bezugnahme auf Normen, europäische technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme beschreibt, wie in Art. 101 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 3 Pzp, gibt der Auftraggeber gleichwertige Lösungen zu den beschriebenen an, und einer solchen Bezugnahme geht das Wort „oder gleichwertig“ voraus. Der Auftraggeber gibt an, dass die Verpflichtung, in einem Angebot gleichwertige Lösungen im Vergleich zu den im Auftragsgegenstand beschriebenen vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen, beim Auftragnehmer liegt. In Fällen, in denen die Anforderungen im Auftragsgegenstand eine Handelsmarke, ein Patent oder eine Herkunft, Quelle oder ein besonderes Verfahren betreffen, das die von einem bestimmten Auftragnehmer gelieferten Produkte oder Dienstleistungen charakterisiert, verlangt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer im Falle der Angebots gleichwertiger Lösungen bereits in seinem Angebot einen Nachweis der Gleichwertigkeit vorlegt, der die Erfüllung der im Auftragsgegenstand beschriebenen Kriterien bestätigt, die der Auftraggeber zur Beurteilung der Gleichwertigkeit verwendet (Urteil des EuGH C-14/17 vom 12.07.2018), z.B. Produktkatalogkarten. In Fällen, in denen die Anforderungen im Auftragsgegenstand europäische technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme betreffen, wie in Art. 101 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 3 Pzp, verlangt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer bereits in seinem Angebot Nachweise der Gleichwertigkeit in der in Art. 101 Abs. 5 und 6 Pzp bestimmten Weise vorlegt. Verfahrensidentifikator: ocds-148610-0aed388d-8a25-400a-88d7-c855c5e63f48 Adresse der Internetseite des laufenden Verfahrens, auf der Änderungen und Erläuterungen des SWZ sowie andere mit dem Verfahren zur Auftragsvergabe verbundene Auftragsdokumente veröffentlicht werden: https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-0aed388d-8a25-400a-88d7-c855c5e63f48

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