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Polen – Dateiverwalter – Zamówienie wspólne na zakup i wdrożenie systemów SIEM i SOAR wraz z infrastrukturą serwerową

Ministerstwo Rozwoju i TechnologiiPolenVeröffentlicht am 27. Juli 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand der Bestellung ist der Kauf und die Implementierung von SIEM- und SOAR-Systemen einschließlich der Serverinfrastruktur. Der Bestellgegenstand ist in drei Teile unterteilt: Teil I – Kauf und Implementierung von SIEM- und SOAR-Systemen einschließlich der Serverinfrastruktur für das Ministerium für Entwicklung und Technologie; Teil II – Lieferung und Implementierung des SIEM-Systems für das Hauptamt für Bauaufsicht; Teil III – Lieferung und Implementierung des SIEM-Systems für die Beschaffungsbehörde. 2. Detaillierte Informationen zum Beschreibungs-, Leistungs- und Durchführungsbereich des Bestellgegenstands sind wie folgt festgelegt: 1) Im Bereich Teil I der Bestellung – „Beschreibung des Bestellgegenstands (OPZ)“, Anhang Nr. 2A zur SWZ, sowie „Vorgesehene Vertragsbestimmungen, die in den Vertragstext aufgenommen werden“, Anhang Nr. 3A zur SWZ; 2) Im Bereich Teil II der Bestellung – „Beschreibung des Bestellgegenstands (OPZ)“, Anhang Nr. 2B zur SWZ, sowie „Vorgesehene Vertragsbestimmungen, die in den Vertragstext aufgenommen werden“, Anhang Nr. 3B zur SWZ; 3) Im Bereich Teil III der Bestellung – „Beschreibung des Bestellgegenstands (OPZ)“, Anhang Nr. 2C zur SWZ, sowie „Vorgesehene Vertragsbestimmungen, die in den Vertragstext aufgenommen werden“, Anhang Nr. 3C zur SWZ. 3. Der Auftraggeber informiert, dass ein im Rahmen des Verfahrens eingereichtes Angebot keine ICT-Produkte oder ICT-Dienstleistungen umfassen darf, die in den Empfehlungen gemäß Art. 33 Abs. 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cyber-Sicherheitssystem genannt werden, oder ICT-Produkte oder ICT-Dienstleistungen, die in Entscheidungen zur Anerkennung eines Lieferanten als Lieferant mit hohem Risiko gemäß Art. 67b Abs. 15 des genannten Gesetzes genannt werden. Die spezifischen Anforderungen in diesem Bereich sind in der OPZ festgelegt, die entsprechend Anhang Nr. 2A zur SWZ (für Teil I der Bestellung), 2B zur SWZ (für Teil II der Bestellung) sowie 2C zur SWZ (für Teil III der Bestellung) ist. Ein Angebot, das diesen Anforderungen nicht entspricht, wird gemäß Art. 226 Abs. 1 Punkt 17 oder 19 des Gesetzes zurückgewiesen. 5. Der Auftraggeber teilt die Bestellung in Teile auf. Der Auftraggeber gestattet daher die Einreichung von Teilangeboten gemäß Art. 7 Punkt 15 des Gesetzes. 5.1. Der Auftraggeber gestattet die Einreichung von Teilangeboten (Teil I, II und III des Bestellgegenstands) für einen beliebigen Teil des Bestellgegenstands (der Auftragnehmer kann ein Angebot für drei Teile der Bestellung einreichen). 5.2. Der Auftraggeber wird die Angebote für jeden Teil des Bestellgegenstands einzeln bewerten. 5.3. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für jeden Teil des Bestellgegenstands ein Angebot auszuwählen – das vorteilhafteste Angebot aus den für den jeweiligen Teil der Bestellung eingereichten Angeboten wird auf der Grundlage der in Punkt 14 der SWZ festgelegten Angebotsbewertungskriterien ausgewählt. 5.4. Im Falle der Annullierung des Verfahrens wird der Auftraggeber das Verfahren nur für den jeweiligen Teil annullieren. 6. Gemäß Art. 441 des Gesetzes behält sich der Auftraggeber das Recht vor, von der Option im Bereich Teil II und III der Bestellung Gebrauch zu machen. Art und maximale Höhe der Option sowie die Umstände der Ausübung der Option sind wie folgt festgelegt: 1) Im Bereich Teil II der Bestellung – „Beschreibung des Bestellgegenstands (OPZ)“, Anhang Nr. 2B zur SWZ, sowie „Vorgesehene Vertragsbestimmungen, die in den Vertragstext aufgenommen werden“, Anhang Nr. 3B zur SWZ; 2) Im Bereich Teil III der Bestellung – „Beschreibung des Bestellgegenstands (OPZ)“, Anhang Nr. 2C zur SWZ, sowie „Vorgesehene Vertragsbestimmungen, die in den Vertragstext aufgenommen werden“, Anhang Nr. 3C zur SWZ. 7. Die Bestellung wird aus dem Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplan finanziert, der aus Mitteln des Wiederaufbau- und Resilienz-Instruments finanziert wird. Investition C3.1.1. Cyber-Sicherheit – CyberPL, Datenverarbeitungsinfrastruktur sowie Optimierung der Infrastruktur der staatlichen Dienststellen, die für die Cyber-Sicherheit zuständig sind Cyber-Sicherheit – Cyber-Sicherheitsregierung im Rahmen des Förderwettbewerbs „Cyber-Sicherheitsregierung“ mit der Nummer KPOD.05.10-CR.01-001/25. 8. Der Auftragnehmer muss die Bestellung gemäß dem Grundsatz „Do No Significant Harm (DNSH)“ sowie den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung, die Anforderungen des Nationalen Wiederaufbauplans sowie Art. 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates, umsetzen. 9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestellung in einer Weise durchzuführen, die die Umweltziele nicht beeinträchtigt, die in der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates genannt werden.

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