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Belgien – Entwicklung von kundenspezifischer Software – Procédure concurrentielle avec négociation pour le développement d’un système incluant l’enregistrement des procurations, le pointage des électeurs et le vote électronique off line avec preuve papier

SPF IntérieurBelgienVeröffentlicht am 04. Mai 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Der Auftraggeber wählt das Verfahren der Wettbewerbsvergabe mit Verhandlung (Gesetz vom 17. Juni 2016, Art. 38, §1, Abs. 1, 1°, c.) • Notwendigkeit der Verhandlung Der betreffende Auftrag ist besonders komplex, da ein neues System für die elektronische Offline-Wahl entwickelt wird, das optional mit einem elektronischen Erfassungsystem gekoppelt werden kann, das auch für ein traditionelles „Papier“-Wahlverfahren verwendet werden kann. Darüber hinaus erfordert dieses System wichtige Sicherheitsanforderungen. Schließlich muss die Entwicklung auch eine Online-Verwaltungsanwendung für Stimmrechtsvertretungen vorsehen. Der Einsatz eines offenen Verfahrens könnte dazu führen, dass viele unregelmäßige oder nicht vergleichbare Angebote eingereicht werden. Das Verfahren der Wettbewerbsvergabe mit Verhandlung soll es dem Auftraggeber ermöglichen, alle Bewerber auf eine Stufe zu stellen und das Verständnis des Auftrags zu gewährleisten, um qualitativ hochwertige und vergleichbare Angebote zu erhalten. Es handelt sich um einen gemeinsamen Dienstleistungsauftrag (im Sinne von Art. 2, 48°, des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge), der im Auftrag des SPF Innenministeriums (DG Identität und Bürgerangelegenheiten) und der folgenden föderalen Einheiten durchgeführt wird: Flämische Region, Wallonische Region, Region Brüssel-Hauptstadt und Deutschsprachige Gemeinschaft. Mehrere Auftraggeber sind an diesem Auftrag beteiligt, nämlich: der belgische Staat (SPF Innenministerium), die Flämische Region, die Wallonische Region, die Region Brüssel-Hauptstadt, die Deutschsprachige Gemeinschaft, die Hauptwahlbüros, die bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, zu den Bundes-, Regional- und Gemeinschaftswahlen, zu den Provinzial-, Gemeinde- und Bezirkswahlen, zu den Direktwahlen der Mitglieder der CPAS sowie bei den regionalen oder kommunalen Volksabstimmungen eingerichtet werden, die Gemeinden und die Provinzen. Der Auftrag ist nicht in mehrere Lose unterteilt. Obwohl der Auftrag mehrere Tranchen umfasst, kann dieser Auftrag nicht in mehrere Lose aufgeteilt werden, da die verschiedenen Dienstleistungen und/oder Lieferungen der Tranchen 2 und 3 ein tiefgehendes Wissen über die Lösung erfordern, die in Tranche 1 entwickelt wird. Verschiedene Anbieter könnten daher kein Gesamtwissen für die Tranchen 2 und 3 erwerben, ohne die Tranche 1 genau zu kennen, und somit keine objektiven und qualitativ hochwertigen Angebote einreichen. Darüber hinaus müssen die verschiedenen Auftraggeber auf die gleiche Weise unterstützt werden, um Widersprüche zwischen den verschiedenen Antworten zu vermeiden und somit die Gleichheit im Wahlverfahren zu gewährleisten. Es handelt sich um einen gemischten Auftrag (Königlicher Erlass vom 18. April 2017, Art. 2, 6°), der aus den folgenden Tranchen besteht: • Tranche 1 ist ein Gesamtpreis pro Modul; • Tranche 2 ist ein Preisspiegel; • Tranche 3 ist ein Preisspiegel. Gemäß Artikel 57 des Gesetzes vom 17. Juni 2016 ist der Auftrag ein in feste und bedingte Tranchen unterteilter Auftrag. Im Rahmen dieses Auftrags umfasst die feste Tranche 1 die Entwicklung eines neuen Systems, einschließlich: o Die vorherige Registrierung von Vollmachten vor einer Wahl, o Die elektronische Erfassung der Wähler in einem Wahllokal, o Die Offline-Elektronische Wahl mit Papierbeweis in einem Wahllokal (Hardware und Software), o Die Überwachung der Entwicklungen durch eine zugelassene Organisation und deren Meinung zur Möglichkeit, die beschriebenen Module während einer Experimentierphase zu testen, Meinung, die innerhalb der Entwicklungsfristen abgegeben wird, die im besonderen Leistungsverzeichnis angegeben werden. o Die Meinung der zugelassenen Organisation befreit den Bietenden nicht von seinen Entwicklungsverpflichtungen für die Module, die nicht für die Experimentierung bereit sind: er muss immer weiterentwickeln, und die Berechnung der Strafen für Verzögerungen – die im besonderen Leistungsverzeichnis festgelegt werden – wird fortgesetzt. o Die Meinung einer zugelassenen Organisation über die Konformität dieser Systeme (Hardware und Software) mit den Bestimmungen des besonderen Leistungsverzeichnisses. Im Rahmen dieses Auftrags ermöglicht die bedingte Tranche 2 die Bestellung von Leistungen im Zusammenhang mit der Experimentierung der in Tranche 1 entwickelten Module während einer Testphase außerhalb einer Wahlperiode in einem vernünftigen Maßstab, der eine echte Wahl simuliert. Nur das oder die Module, die zu diesem Anlass experimentiert wurden, werden bei den Wahlen im Mai/Juni 2029 verwendet. Diese Tranche wird dem ausgewählten Bietenden nach Entscheidung des leitenden Dienstes, der den guten Fortschritt der Entwicklung der Module der Tranche 1 auf der Grundlage einer Meinung der zugelassenen Organisation feststellt, mitgeteilt. Im Rahmen dieses Auftrags ermöglicht die bedingte Tranche 3 die Bestellung von: • Software-Wartungsleistungen des in Tranche 1 entwickelten und in Tranche 2 experimentierten Systems, • Material (Hardware) in Bezug auf das in Tranche 1 entwickelte und in Tranche 2 experimentierte System, • Dienstleistungen und Lieferungen in Bezug auf das in Tranche 1 entwickelte und in Tranche 2 experimentierte System (z. B. u. a. Schulungen für die Dienste oder Gedächtnisstützen für die Lieferungen). Diese Tranche wird dem ausgewählten Bietenden nach Entscheidung des leitenden Dienstes, der den guten Fortschritt der Tranche 2 feststellt, mitgeteilt.

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