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Polen – Bohrlocharbeiten – Budowa ujęcia SUW Święcice

Gmina Ożarów MazowieckiPolenVeröffentlicht am 28. Juli 2026
Noch 29 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Ausführung und Ausrüstung eines einzigen, erkundenden und ausbeutenden Bohrlochs OI-1 auf dem Gelände des ev. Parzelle Nr. 249/2 in Święcice, Gemeinde Ożarów Mazowiecki.

2. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist im Auftragsgegenstand – Anhang Nr. 1 zum SWZ enthalten, der aus folgendem besteht: 1) Geologische Bauprojekte, 2) Technische Spezifikation für die Ausführung und Abnahme von Bauarbeiten, 3) Aufgaben des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Aufgaben zu überprüfen (sie dienen nur als Hilfsmaterial). Die Aufgaben der Bauarbeiten werden durch die Dokumentation, die in Punkt 4.4.1) und Punkt 4.4.2) des SWZ erwähnt wird, überlagert. Das Angebot ist auf der Grundlage der beigefügten Dokumentation zu erstellen. Die Aufgaben der Bauarbeiten bilden nicht die Grundlage für die Berechnung des endgültigen Angebots in dem Angebot.

3. Der Umfang des Auftragsgegenstands umfasst auch: 1) Geodätische Betreuung im erforderlichen Umfang für die Realisierung des Auftragsgegenstands, 2) Geodätische Nachunternehmer-Dokumentation, 3) Erhalt der Nutzungsgenehmigung und Übergabe des fertigen Objekts an den Auftraggeber zur Nutzung zusammen mit der Dokumentation, die die für den Beginn der Ausbeutung erforderlichen Zertifikate, Genehmigungen oder Zertifikate enthält, 4) sowie alle Elemente, die in einem beliebigen Teil der Arbeiten enthalten sind, die den Anhang Nr. 1 dieser Auftragsbedingungen (SWZ) bilden und Einfluss auf den Angebotspreis des Auftragsgegenstands haben.

4. Der Auftraggeber verfügt nicht über eine wasserrechtliche Genehmigung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Genehmigungsdokumente für die Inbetriebnahme und Wasserentnahme zu erstellen.

5. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit des Auftretens von Ersatzarbeiten sowie die Bedingungen, unter denen diese Änderungen aus technischen, wirtschaftlichen Gründen eingeführt werden können, wenn die Einführung von Ersatzarbeiten für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlich ist und keine Erweiterung des Auftragsgegenstands im Vergleich zu dem in SWZ bestimmten Auftragsgegenstand und dem aus dem Inhalt des SWZ ergibt. Die Bedingungen für den Umfang der Ersatzarbeiten sowie die Art und Weise ihrer Abrechnung sind in § 15 des Vertragsmusters beschrieben. Über alle Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer während der Vertragsausführung informieren. Die Durchführung von Ersatzarbeiten erfordert eine Vertragsänderung in Form eines Vertragsanhangs, die in Art. 455 des Pzp-Gesetzes festgelegt sind.

6. Der Auftraggeber verlangt gemäß Art. 95 des Pzp-Gesetzes, dass der Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses Personen einstellt, die die vom Auftraggeber angegebenen Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsrealisierung ausführen, wenn die Ausführung dieser Tätigkeiten darin besteht, die Arbeit in der in Art. 22 Abs. 1 des Arbeitsgesetzes vom 26. Juni 1974 (Dz. U. 2025, Pos. 277) bestimmten Weise auszuführen. Anforderungen an die Einstellung durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses betreffen Personen, die direkt auf der Baustelle Bauarbeiten ausführen, d.h. physische Arbeiter sowie technische Mitarbeiter der unteren Ebene, die für die Organisation und Durchführung von Bauarbeiten verantwortlich sind. Diese Anforderungen gelten nicht für den Bauleiter, Bauleiter oder Personen, die Dienstleistungen auf der Baustelle im Rahmen ihrer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit mit Hilfe eigener Ausrüstung oder Werkzeuge erbringen, wie z.B. Vermessungs- und Untersuchungsarbeiten, Abbruch- und Erdarbeiten und Transport von Baustoffen usw. Die Art und Weise der Überprüfung der Beschäftigung sowie die Befugnisse des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Kontrolle der Erfüllung der Beschäftigungsanforderungen durch den Auftragnehmer sowie die Sanktionen für die Nichterfüllung dieser Anforderungen wurden im Vertragsmuster, das Anhang Nr. 2 zum SWZ darstellt, angegeben.

CPV-Codes

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