Polen – Bauleistungen im Hochbau – Adaptacja warsztatu PW na pomieszczenie socjalne dla pracowników sieci wodociągowej na terenie oczyszczalni ścieków SEWIK TKGK Sp. z o.o. ul. Kasprowicza 35c 34-500 Zakopanem
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags: Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der Adaptierung der Werkstatt PW zu einem Sozialraum für die Mitarbeiter des Wasserleitungsnetzes auf dem Gelände der Abwasserreinigungsanlage SEWIK TKGK Sp. z o.o. Bauarbeiten, wassertechnische, kanalisationstechnische und c.o. sowie elektrische Installationsarbeiten. Ul. Kasprowicza 35c 34-500 Zakopanem. 2. Detaillierter Umfang und Beschreibung des Auftragsgegenstands: 2.1. Konzept der Umgestaltung. 2.2. Leistungsverzeichnis. Das Leistungsverzeichnis, das dem SWZ beigefügt ist, hat einen unterstützenden und informativen Charakter. Das Leistungsverzeichnis stellt keine eigenständige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Verpflichtung des Auftragnehmers dar, noch eine Grundlage für die Einschränkung des Umfangs der Arbeiten, die im Festpreis enthalten sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Angebotspreis auf der Grundlage der gesamten Dokumentation des Verfahrens zu kalkulieren, einschließlich des SWZ, des Vertragsmusters, der technischen Dokumentation, des Umgestaltungskonzepts, der Zeichnungen, des Leistungsverzeichnisses, des eigenen technischen Wissens und der beruflichen Erfahrung. Diese Dokumente sind gemeinsam zu interpretieren, unter Berücksichtigung des Ziels des Auftrags, das die umfassende Durchführung der Adaptierung der Werkstatt PW zu einem Sozialraum für die Mitarbeiter des Wasserleitungsnetzes ist. 3. Wichtige Bestimmungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftragsgegenstands: 3.1. Der Auftragnehmer garantiert die Durchführung des Auftragsgegenstands gemäß den in dieser SWZ, der Ausschreibungsdokumentation, dem Umgestaltungskonzept, der technischen Dokumentation, dem Leistungsverzeichnis sowie den projektierten Vertragsbestimmungen festgelegten Bedingungen. 3.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den technischen Grundsätzen, den Baugrundsätzen, der gebührenden Sorgfalt, den Sicherheits- und Hygienestandards sowie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. 3.3. Das vom Auftragnehmer eingereichte Angebot muss alle Kosten enthalten, die für die ordnungsgemäße und vollständige Durchführung des Auftragsgegenstands erforderlich sind, insbesondere die Kosten für Arbeitskräfte, Materialien, Geräte, Ausrüstung, Transport, Absicherung des Arbeitsbereichs, vorbereitende, ordnende und wiederherstellende Arbeiten, Abtransport und Entsorgung von Abfällen, Prüfungen, Kontrollen, Abnahmen, Nachunternehmerdokumentation sowie andere Maßnahmen, die zur Erreichung des Auftragsziels erforderlich sind. 3.4. Alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Materialien stellt der Auftragnehmer bereit. Die Materialien müssen fabrikneu, für die Art der durchzuführenden Arbeiten geeignet, mit der Ausschreibungsdokumentation, dem Konzept, der technischen Dokumentation sowie den geltenden Normen und Vorschriften übereinstimmen. Die Materialien müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Deklarationen, Zertifikate, Bescheinigungen oder andere Dokumente besitzen, die ihre Verwendung im Bauwesen zulassen, sofern solche Dokumente für die jeweilige Art von Material erforderlich sind. 3.5. Der Auftragnehmer ist auf eigene Verantwortung und Gefahr verpflichtet, alle Informationen zu beschaffen, die für die ordnungsgemäße Erstellung des Angebots und die Durchführung des Auftrags erforderlich sein können. 3.6. Die Auftragnehmer müssen sich sorgfältig mit dem Inhalt der Ausschreibungsdokumentation auseinandersetzen und zuverlässige Informationen über die Bedingungen der Auftragsdurchführung einholen, die Einfluss auf den Wert, die Art des Angebots oder die Art der Auftragsdurchführung haben können. Nach Auswahl des Angebots werden Reklamationen bezüglich der Änderung des Angebotspreises, die aus der Nichtberücksichtigung von Umständen resultieren, die im Stadium der Angebotsvorbereitung hätten festgestellt werden können, nicht berücksichtigt. 3.7. Der Auftragnehmer trägt alle Kosten, die mit der Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der erforderlichen Dokumente im Verfahren verbunden sind. 3.8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Qualitätsgarantie für die durchgeführten Bauarbeiten sowie die verwendeten Materialien für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Tag der Unterzeichnung des endgültigen Abnahmeprotokolls ohne Vorbehalte zu gewähren. 3.9. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Arbeitsbereich zu ordnen, Abfälle, Materialreste, technische Einrichtungen zu entfernen sowie den Bereich und die Räume, die von den Arbeiten betroffen waren, in einen Zustand zu versetzen, der ihre ordnungsgemäße Nutzung ermöglicht. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen wird im endgültigen Abnahmeprotokoll bestätigt. 3.10. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand vollständig und gemäß der Ausschreibungsdokumentation, dem Konzept, der technischen Dokumentation, den technischen Grundsätzen, den geltenden Vorschriften, den Baugrundsätzen, der gebührenden Sorgfalt sowie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Angebotspreis umfasst alle Arbeiten, Lieferungen, Materialien, Geräte und Maßnahmen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind, auch wenn diese nicht direkt im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sondern sich aus der Dokumentation, dem Auftragsziel oder den technischen Grundsätzen ergeben. Das Leistungsverzeichnis hat einen unterstützenden und informativen Charakter.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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