Polen – Computeranlagen und Zubehör – Sprzedaż i dostawa fabrycznie nowego, nieużywanego sprzętu/ asortymentu/ urządzeń wraz z oprogramowaniem w ramach modernizacji Serwerowni Głównej Uniwersytetu Rzeszowskiego.
Beschreibung
1. Gegenstand der Bestellung ist der Verkauf und die Lieferung fabrikneuer, ungebrauchter Ausrüstung/Sortiment/Einrichtungen einschließlich Software im Rahmen der Modernisierung des Hauptrechenzentrums der Universität Rzeszów. Der Gegenstand der Bestellung wurde nicht in Teile aufgeteilt. Der Besteller gestattet keine Abgabe von Teilangeboten. Gründe für die Nichtaufteilung des Auftrags in Teile. Der Gegenstand der Bestellung stellt eine funktionale Einheit dar, eine Aufteilung des Auftrags in Teile hätte übermäßige technische Schwierigkeiten sowie übermäßige Kosten für die Auftragsausführung zur Folge, außerdem ist die Nichtaufteilung aus organisatorischen Gründen gerechtfertigt, eine mögliche Aufteilung des Auftrags könnte die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erheblich gefährden, und die Notwendigkeit der Koordination der Aktivitäten verschiedener Auftragnehmer, die die einzelnen Teile des Auftrags ausführen, könnte die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung des Auftrags gefährden. Darüber hinaus verletzt die Nichtaufteilung in Teile den Wettbewerb nicht durch die Einschränkung der Möglichkeiten, sich darum zu bewerben. 2. Eine detaillierte Beschreibung sowie die Art und Weise der Auftragsausführung enthält die Beschreibung des Auftragsgegenstandes (OPZ), die Anhang Nr. 3 zur SWZ darstellt. 3. Um die Bestellung zu erteilen, können Auftragnehmer, die die folgenden Bedingungen erfüllen, bewerben: 1) Fähigkeit, am Wirtschaftsverkehr teilzunehmen: Der Besteller stellt keine Bedingung in diesem Bereich. 2) Befugnis zur Ausübung einer bestimmten wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit, sofern dies aus besonderen Vorschriften folgt: Der Besteller stellt keine Bedingung in diesem Bereich. 3) wirtschaftliche oder finanzielle Lage: Der Besteller stellt keine Bedingung in diesem Bereich. 4) technische oder berufliche Fähigkeit: Der Besteller stellt eine Bedingung in Bezug auf das Vorhandensein technischer oder beruflicher Fähigkeiten. Der Auftragnehmer erfüllt die Bedingung, wenn er nachweist, dass er in den letzten 3 (drei) Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist, wenn die Dauer der Tätigkeit kürzer ist – in diesem Zeitraum, mindestens eine Einzellieferung ordnungsgemäß durchgeführt hat, die die Lieferung von Servern, Matrizen und Netzwerkschaltern für einen Betrag von mindestens 1 100 000,00 zł brutto umfasste, oder mindestens drei separate Lieferungen ordnungsgemäß durchgeführt hat, wobei eine Lieferung die Lieferung von Servern für einen Betrag von mindestens 500 000,00 zł brutto, eine zweite Lieferung die Lieferung von Matrizen für einen Betrag von mindestens 300 000,00 zł brutto und eine dritte Lieferung die Lieferung von Netzwerkschaltern für einen Betrag von mindestens 300 000,00 zł brutto umfasste. Der Auftragnehmer wird Nachweise darüber beifügen, ob die angegebenen Lieferungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Der Besteller wird die Erfüllung dieser Bedingungen auf der Grundlage der eingereichten Dokumente, Nachweise und Erklärungen nach der Methode 0-1 in der Art und Weise: erfüllt/nicht erfüllt bewerten. Die in Fremdwährungen angegebenen Werte, in den von den Auftragnehmern eingereichten Dokumenten zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen im Rahmen dieses Verfahrens, wird der Besteller zum Durchschnittskurs der NBP am Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Bestellung im BZP umrechnen. 4. Der Besteller plant die Anwendung des sogenannten umgekehrten Verfahrens, wie in Art. 139 Abs. 1 des PZP-Gesetzes erwähnt. 5. Gemäß Art. 257 p.z.p. plant der Besteller die Möglichkeit, das gegenständliche Verfahren zu annullieren, wenn die öffentlichen Mittel, die der Besteller für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils der Bestellung vorgesehen hatte, ihm nicht gewährt wurden. 6. Der Besteller verlangt keine Sicherheitsleistung. 7. Der Besteller verlangt keine Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags. 8. Gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. EU L 119 vom 4.5.2016, S. 1), im Folgenden „DSGVO“, informiere ich, dass: — der Verantwortliche für Ihre personenbezogenen Daten ist: Universität Rzeszów; 35-959 Rzeszów, al. Rejtana 16c, POLSKA, vertreten durch den Rektor, Tel. +48 178721000, — der Datenschutzbeauftragte der Universität Rzeszów ist e-mail: [email protected], Tel. +48 178723439, — Ihre personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zu Zwecken im Zusammenhang mit diesem Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags im Wege einer unbeschränkten Ausschreibung verarbeitet. Weitere detaillierte Informationen zur Verwaltung personenbezogener Daten (DSGVO) sind in der SWZ verfügbar.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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