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Polen – Versicherungen – Usługa ubezpieczenia grupowego na życie dla pracowników Szpitala Klinicznego im. dr Emila Warmińskiego Politechniki Bydgoskiej SPZOZ w Bydgoszczy oraz członków ich rodzin

Szpital Kliniczny im. dr. E. Warmińskiego Politechniki Bydgoskiej – SPZOZ w BydgoszczyPolenVeröffentlicht am 20. Aug. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die "Gruppenlebensversicherung für die Mitarbeiter des Klinischen Krankenhauses im. dr. Emil Warmiński der Politechnika Bydgoska SPZOZ in Bydgoszcz sowie deren Familienmitglieder". 2. Auftragsart: Dienstleistung. 3. Der Auftragsgegenstand ist im Gemeinsamen Beschaffungskatalog unter dem CPV-Code 66510000-8 - Versicherungsdienstleistungen, 3.1. 66511000-5 – Lebensversicherungsdienstleistungen klassifiziert. 4. Der Auftragsgegenstand wurde nicht in Teile aufgeteilt. Gemäß Art. 805 des Zivilgesetzbuchs verpflichtet sich der Versicherer durch den Versicherungsvertrag, im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit eine bestimmte Leistung im Falle des Eintritts eines im Vertrag vorgesehenen Ereignisses zu erbringen, und der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, die Prämie zu zahlen. Daraus folgt eindeutig, dass die Leistung des Auftragnehmers bei der Ausschreibung für Versicherungsdienstleistungen die Zahlung einer Entschädigung ist. Aufgrund des bisherigen Verlaufs der Versicherungen, der Schadensquote und zur Gewährleistung der Konsistenz des Versicherungsprogramms des Auftraggebers wurde der Auftrag nicht in Teile aufgeteilt. Eine eventuelle Aufteilung dieses Auftrags in Teile würde nicht zu einem erhöhten Zugang zu dem Auftrag für kleine und mittlere Unternehmen führen, da KMU keine Versicherungsgeschäfte betreiben, deren Aufnahme die Erfüllung der in der Versicherungs- und Rückversicherungsgesetzgebung festgelegten Voraussetzungen und den Erwerb der entsprechenden Genehmigung erfordert. 5. Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand finden sich im Anhang Nr. 1 zum SWZ - Beschreibung des Auftragsgegenstandes. 6. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Anwendung des Optionsrechts vor. 7. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Vergabe von Aufträgen gemäß Art. 214 Abs. 1 Pkt. 7 pzp. vor.

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