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Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – ODBIÓR, TRANSPORT I ZAGOSPODAROWANIE ODPADÓW KOMUNALNYCH POCHODZĄCYCH Z NIERUCHOMOŚCI ZAMIESZKAŁYCH POŁOŻONYCH NA TERENIE GMINY MIEJSKIEJ TUREK

Gmina Miejska TurekPolenVeröffentlicht am 25. Okt. 2026
Noch 26 Tage

Beschreibung

1. Die Entsorgung, der Transport und die Verwertung der angegebenen kommunalen Abfälle, die aus bewohnten Immobilien im Gebiet der Stadtgemeinde Turek stammen, in einer Weise, die die Erreichung der entsprechenden Recycling-, Vorbereitungs- und Wiederverwendungsgrade sowie die Begrenzung der Menge der kommunalen Abfälle, die der biologischen Abbau unterliegen und zur Deponie transportiert werden, sicherstellt, sowie deren Transport zu einer kommunalen Anlage gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich des Gesetzes vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden (t.j. Dz.U. 2025, poz. 733), Beschluss Nr. XXV/186/20 des Stadtrats von Turek vom 17. September 2020 betreffend die Annahme der Verordnung über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung im Gebiet der Stadtgemeinde Turek (Dz. Urz. Woj. Wielkopolskiego z 2020 r. poz. 7150 mit späteren Änderungen) im Zusammenhang mit den Bestimmungen des aktuellen Regionalen Abfallwirtschaftsplans, angenommen durch Beschluss Nr. VIII/192/24 des Sejmik der Woiwodschaft Wielkopolska vom 20. Dezember 2024 betreffend die Aktualisierung des Abfallwirtschaftsplans für die Woiwodschaft Wielkopolska für die Jahre 2019-2025 zusammen mit dem Investitionsplan mit dem Titel „Abfallwirtschaftsplan für die Woiwodschaft Wielkopolska für die Jahre 2023-2028 zusammen mit dem Investitionsplan“. 2. Beseitigung illegaler Abfallablagerungen in einer Menge von bis zu 10 Mg/Jahr. 3. Organisation, Unterhaltung und Betreuung eines Punktes für die selektive Sammlung kommunaler Abfälle (PSZOK), der es den Eigentümern von Immobilien ermöglicht, jede Menge von Abfällen gemäß der Beschreibung des Auftragsgegenstands kostenlos zu übergeben sowie die Sammlung von kommunalen Abfällen und deren Transport zu einer kommunalen Anlage. 4. Ausstattung der bewohnten Immobilien im Gebiet der Stadtgemeinde Turek mit Behältern zur Sammlung von gemischten kommunalen Abfällen, Asche und sortierten Abfällen und deren Erhalt in einem ordnungsgemäßen technischen und hygienischen Zustand. 5. Für bewohnte Immobilien Bereitstellung von Säcken und Behältern, die für die selektive Sammlung und Lagerung von Abfällen bestimmt sind. 6. Für bewohnte Immobilien Bereitstellung von Behältern, die für unsortierte (gemischte) Abfälle bestimmt sind. 7. Der Abtransport umfasst: 1) kommunale Abfälle, die unsortiert (gemischt) gesammelt und gelagert werden – übrige unsortierte Abfälle; 2) kommunale Abfälle, die „an der Quelle“ selektiv (sortiert) gesammelt und gelagert werden, einschließlich Verpackungsabfällen, unterteilt in die folgenden Fraktionen: a. Papier, einschließlich Pappe, Verpackungsabfälle aus Papier und Verpackungsabfälle aus Pappe, b. Metalle, einschließlich Verpackungsabfälle aus Metallen, c. Kunststoffe, einschließlich Verpackungsabfälle aus Kunststoffen, d. Glas, einschließlich Verpackungsabfälle aus Glas, e. Mehrstoff-Verpackungsabfälle, f. Abfälle, die der biologischen Abbau unterliegen, insbesondere Bioabfälle, einschließlich Grünabfälle, g. Gefährliche Abfälle h. Verfallene Medikamente i. Chemikalien j. Abfälle, die sich nicht als medizinische Abfälle qualifizieren, die im Haushalt durch die Einnahme von Heilmitteln in Form von Injektionen und die Überwachung des Substanzspiegels im Blut entstehen, insbesondere Nadeln und Spritzen k. Gebrauchte Batterien und Akkumulatoren, l. Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte m. Möbel und andere sperrige Abfälle, n. Gebrauchte Reifen, o. Bauschutt und Abbruchabfälle, die kommunale Abfälle darstellen, p. Textil- und Kleidungsabfälle, q. Ascheabfälle aus Gebäuden, die mit festem Brennstoff geheizt werden, einschließlich Abfällen, die durch die Verbrennung von Kohle und Holz in Einzelöfen in Haushalten auf dem Gebiet der bewohnten Immobilien entstehen. 8. Der Auftragsgegenstand umfasst nur kommunale Abfälle, nicht jedoch Abfälle, die bei der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit entstehen. 9. Der Auftragnehmer trägt die gesamten Kosten, die mit der Sammlung von Abfällen, dem Transport von Abfällen, der Verwertung von Abfällen, den Kosten für den Betrieb des Punktes für die selektive Sammlung kommunaler Abfälle sowie den übrigen Auftragskosten verbunden sind. 10. Eine detaillierte und umfassende Beschreibung des Auftragsgegenstands enthält Anlage Nr. 1 zum SWZ.

CPV-Codes

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen AbfällenHausmüllbeseitigungAbholung von SiedlungsabfällenEinsammeln von HausmüllTransport von HaushaltsabfällenRecycling von Siedlungsabfällen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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