Polen – Bauarbeiten – Wykonanie robót budowlanych wraz z dostawą i montażem wyposażenia na potrzeby realizacji inwestycji pn.: ‘Centrum Cyberbezpieczeństwa NASK’
Beschreibung
1. Gegenstand der Bestellung ist die Ausführung von Bauarbeiten einschließlich Lieferung und Montage von Materialien, Geräten sowie Ausrüstung für das Investitionsprojekt „Centrum Cyberbezpieczeństwa NASK“. Der vorläufige Gegenstand der Bestellung ist Anhang Nr. 16 der SWZ. Die Projekt- und STWiORB-Dokumentation, die Anhang Nr. 1 der SWZ ist, enthält vertrauliche Informationen. Aus diesem Grund stellt der Besteller gemäß Art. 133 Abs. 3 der Pzp die o.g. Dokumentation den Auftragnehmern zur Verfügung, die sich direkt mit einem entsprechenden Antrag gemäß Abschnitt III Abs. 6 und den folgenden dieser SWZ an den Besteller wenden. 2. Der detaillierte Gegenstand der Bestellung ist in Anhang Nr. 1 der SWZ enthalten. 3. Der Besteller verlangt, dass der angebotene Gegenstand der Bestellung, einschließlich aller ICT-Produkte, ICT-Dienstleistungen sowie ICT-Prozesse, die zur Durchführung der Bestellung verwendet werden, keine der folgenden enthält: 1) ICT-Produkte, ICT-Dienstleistungen oder ICT-Prozesse, die in der Empfehlung gemäß Art. 33 Abs. 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersicherheitssystem (Dz. U. z 2026 r. poz. 20 und 252) genannt werden, die deren negativen Einfluss auf das grundlegende Sicherheitsinteresse des Staates feststellen, 2) ein ICT-Produkt, dessen Typ in der Entscheidung über die Anerkennung eines Lieferanten als Lieferant mit hohem Risiko gemäß Art. 67b Abs. 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersicherheitssystem oder eine ICT-Dienstleistung oder einen ICT-Prozess, die in dieser Entscheidung festgelegt sind. Wenn der Auftragnehmer eine Lösung gemäß Punkt 1) oder 2) oben anbietet, wird das Angebot gemäß Art. 226 Abs. 1 Punkt 17) oder Punkt 19) der Pzp abgelehnt. 4. Der Besteller erlaubt keine Angebote in diesem Verfahren für Lieferungen aus Ländern, die in Abschnitt V Abs. 2 Punkt 4 erwähnt werden. Diese Einschränkung gilt für jeden Auftragnehmer, der solche Lieferungen anbietet, unabhängig von der Herkunft des Auftragnehmers selbst. Unter Lieferung ist jede Gerät zu verstehen, gemäß der Definition in Anhang Nr. 4 zu Anhang Nr. 5 der SWZ - Vertragsmuster. Unter „Herkunftsland der Ware“ versteht der Besteller das Herkunftsland, das gemäß Art. 60 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Unionszollkodex festgelegt ist, d.h.: 1) im Falle einer vollständig erworbenen Ware - das Land ihrer vollständigen Erlangung, 2) im Falle einer Ware, an deren Herstellung mehr als ein Land beteiligt ist - das Land, in dem die Ware der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Verarbeitung oder Bearbeitung in einem hierfür geeigneten Unternehmen unterzogen wurde, was zur Herstellung eines neuen Produkts führt oder einen wesentlichen Schritt in der Herstellung darstellt. 5. Frist für die Ausführung der Bestellung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle in den Vertragsgegenstand fallenden Arbeiten abzuschließen und die Fertigstellung zur Endabnahme gemäß § 10 Abs. 11 Punkt 2) des Vertragsmusters innerhalb von 97 (neunundneunzig) Wochen ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu melden. 6. HINWEIS. Der Besteller informiert, dass Anhang Nr. 1 der SWZ vertrauliche Informationen enthält. Aus diesem Grund stellt der Besteller gemäß Art. 133 Abs. 3 der Pzp den o.g. Anhang den Auftragnehmern zur Verfügung, die sich direkt mit einem entsprechenden Antrag auf Zugang zu vertraulichen Informationen gemäß dem Muster, das Anhang Nr. 15 der SWZ ist, sowie einer unterzeichneten Erklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit an den Besteller wenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Antrag, der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, über die Einkaufsplattform, über die Registerkarte „Fragen/Informationen“, spätestens 10 Tage vor dem Angebotsabgabetermin zu senden. Der Besteller informiert gleichzeitig, dass er die vertrauliche Dokumentation an die Auftragnehmer weitergeben kann, aber nicht muss, die Anträge oder Erklärungen nach diesem Termin gestellt haben. Der Antrag zusammen mit der Erklärung wird von einer Person unterzeichnet, die zur Vertretung des Auftragnehmers gemäß den Vertretungsregeln des Auftragnehmers oder gemäß einer erteilten Vollmacht berechtigt ist. Die Vollmacht ist zusammen mit dem Antrag auf Zugang zu vertraulichen Informationen gemäß den in Abschnitt X Abs. 7 der SWZ beschriebenen Anforderungen einzureichen. Der Besteller informiert, dass er, wenn die eingereichten Dokumente unvollständig oder unvollständig sind, vor dem Angebotsabgabetermin den Auftragnehmer einmal auffordern wird, die o.g. Dokumente zu ergänzen oder zu korrigieren. Im Falle von gemeinsam um die Vergabe des Auftrags konkurrierenden Auftragnehmern gelten die Bestimmungen des Abschnitts VI Abs. 5 der SWZ. Die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz des vertraulichen Charakters der Informationen sind in Anhang Nr. 15 der SWZ sowie im Text der Erklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit (Anhang Nr. 15a der SWZ) festgelegt. 7. Der Auftragnehmer, der vertrauliche Dokumente einer anderen Person (z. B. Subunternehmern, deren Beteiligung er in der Angebotsvorbereitungsphase kennt) oder Dritten zur Verfügung stellen möchte, kann dies nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Besteller tun; der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen Antrag auf Zugang zu vertraulichen Informationen für Dritte/Subunternehmer zu stellen, der eine Liste der Dritten/Subunternehmer sowie eine Erklärung des Auftragnehmers enthält, dass die vertraulichen Informationen mindestens in der in Anhang Nr. 15a beschriebenen Weise geschützt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Antrag, der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, über die Einkaufsplattform, über die Registerkarte „Fragen/Informationen“, zu senden. 8. Darüber hinaus informiert der Besteller, dass er Angebote von Auftragnehmern, denen er die o.g. Dokumente nicht übermittelt hat, gemäß Art. 226 Abs.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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