Polen – Tragbare Computer – Umowa ramowa na dostawę komputerów typu laptop
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss von Rahmenverträgen zur Auswahl von Auftragnehmern, die Laptop-Computer liefern, unterteilt in Teile: Teil 1 - Lieferung von Laptop-Computern in den Konfigurationen A, B und E mit einer 36-monatigen Garantie. Teil 2 - Lieferung von Laptop-Computern in den Konfigurationen C und D mit einer 36-monatigen Garantie. 2. Der Auftragsgegenstand ist im Abschnitt II SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands (Teil 1 und Teil 2) detailliert beschrieben, im Folgenden auch als „OPZ“ bezeichnet. 3. Gemäß Art. 134 Abs. 2 Punkt 7) des Pzp-Gesetzes gibt der Auftraggeber bekannt, dass er den Rahmenvertrag mit maximal drei Auftragnehmern in Teil 1 und 2 abschließen wird (es sei denn, weniger Auftragnehmer legen nicht ablehnbare Angebote vor), die die höchste Punktzahl im Rahmen der Angebotsbewertung auf der Grundlage der in dieser SWZ festgelegten Kriterien erzielen und deren Angebotspreis den für die Finanzierung des jeweiligen Rahmenvertrags vorgesehenen Betrag nicht überschreitet, mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber diesen Betrag erhöhen kann. Falls das Punktverhältnis für mehrere Auftragnehmer gleich ist, wird der Auftraggeber einen Rahmenvertrag mit allen diesen Auftragnehmern abschließen. Der Auftraggeber plant nicht, das günstigste Angebot gemäß Art. 227 des Pzp-Gesetzes auszuwählen. 4. Der Auftraggeber plant gemäß Art. 139 des Pzp-Gesetzes eine umgekehrte Reihenfolge der Angebotsbewertung, d.h. zunächst wird er eine Prüfung und Bewertung der Angebote vornehmen und anschließend eine sachliche Qualifikation des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren, durchführen. 5. Der Auftraggeber ist Verantwortlicher für personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zum Aufheben der Richtlinie 95/46/EG, im Folgenden „DSGVO“. 6. Der Auftragnehmer reicht sein Angebot über die eZamowienia-Plattform des Office for Public Procurement ein - https://ezamowienia.gov.pl/pl/. 7. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß Art. 257 des Pzp-Gesetzes das Verfahren zur Vergabe des Auftrags zu annullieren, wenn die öffentlichen Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des Auftrags vorgesehen hatte, ihm nicht zugewiesen werden. 8. Das Angebot ist, unter Androhung der Unwirksamkeit, in elektronischer Form gemäß den in der SWZ genau festgelegten Anforderungen einzureichen. 9. Der Auftraggeber wird keinen Auftrag erteilen, wenn die in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen in Bezug auf Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229/1 vom 31.7.2014, S. 1, zuletzt geändert) genannten Umstände eintreten, und er wird den Auftragnehmer ausschließen, wenn mindestens einer der in Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz.U. 2025, Nr. 514) genannten Ausschlussgründe vorliegt – zur Bestätigung des Fehlens von Ausschlussgründen ist zusammen mit dem Angebot eine Erklärung als Anhang Nr. 7 zum Angebotsformular einzureichen. 10. Die Rahmenverträge gelten für 12 Monate ab dem Tag ihres Abschlusses oder bis zur Erschöpfung des maximalen Bruttowerts, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. 11. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung und gemäß den in der Rahmenvereinbarung festgelegten Verfahren Auftragsverträge für einzelne Lieferungen entsprechend den bestehenden Bedürfnissen erteilen. 12. Die Lieferung der Ausrüstung erfolgt spätestens 20 Werktage nach Abschluss des Auftragsvertrags. 13. Der Auftragnehmer gewährleistet die in der OPZ angegebenen Bedingungen für einen Zeitraum von 36 Monaten, mit Ausnahme der Batterien, für die der Auftragnehmer eine Garantie für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährleistet. 14. Der Auftraggeber fordert die Einreichung von Gegenständen als Nachweis mit dem Angebot, um die Übereinstimmung der angebotenen Lieferungen mit den Anforderungen, die in Abschnitt II SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands sowie den in der Beschreibung der Angebotsbewertungskriterien in Abschnitt I SWZ festgelegten Bewertungskriterien festgelegt sind, zu bestätigen. Weitere Informationen zu den einzureichenden Gegenständen als Nachweis sind in Punkt 6 Abschnitt I SWZ angegeben.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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