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Polen – Bauarbeiten – Budowa bloku S w ramach zadania: „Budowa i wyposażenie infrastruktury szpitalnej w Wojewódzkim Szpitalu Specjalistycznym im. Stefana Kardynała Wyszyńskiego SPZOZ w Lublinie na wypadek sytuacji kryzysowej lub konfliktu zbrojnego”

Wojewódzki Szpital Specjalistyczny im. Stefana Kardynała Wyszyńskiego Samodzielny Publiczny Zakład Opieki ZdrowotnejPolenVeröffentlicht am 29. Okt. 2026
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Beschreibung

1) Gegenstand des Auftrags ist der Bau des Blocks S im Rahmen der Aufgabe: „Bau und Ausstattung der Krankenhausinfrastruktur im Wojewódzki Szpital Specjalistyczny im. Stefana Kardynała Wyszyńskiego SPZOZ in Lublin für den Fall einer Krisensituation oder eines bewaffneten Konflikts“. Der Auftraggeber informiert, dass das vorliegende Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags in der Form „Design und Bau“ durchgeführt wird. 2) Im Rahmen dieses Auftrags ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftragsgegenstand gemäß dem Prinzip „kein erheblicher Schaden für die Umwelt“ (DNSH – „do no significant harm“) umzusetzen, das sich aus Art. 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rahmens für nachhaltige Investitionen sowie dem Dokument „Richtlinien für Begünstigte zur Anwendung des DNSH-Prinzips in mit EU-Mitteln finanzierten Projekten“ – gemäß Anhang Nr. 1 zum Vertrag - Erklärung des Auftragnehmers zur DNSH-Prinzip. 3) Im Rahmen dieses Auftrags verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Entgegennahme und Verwertung der Abfälle, die auf Seiten des Auftragnehmers im Rahmen der Auftragsausführung entstehen, gemäß den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sowie den nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften über Abfälle. Alle im Laufe der Auftragsausführung entstandenen Abfälle werden auf eine Weise beseitigt, die den Einfluss auf die Umwelt minimiert. Der Auftragnehmer erklärt ferner, dass er eine selektive Abfallwirtschaft bei der Installation von Geräten betreiben wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über einen aktuellen Eintrag im BDO-Register zu verfügen, wenn dies gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erforderlich ist. 4) Die Installationsarbeiten sowie die installierten Geräte werden den Anforderungen der Verordnung des Ministers für Gesundheit vom 26. März 2019 angepasst, was die geeigneten lokalen und technischen Bedingungen für die medizinische Versorgung gewährleistet. 5) Der Auftrag wird gemäß dem Grundsatz der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie dem Grundsatz der Chancengleichheit für Frauen und Männer durchgeführt. 6) Die Bestimmungen finden Anwendung auf die medizinischen Produkte, die in den technischen Parametern aufgeführt sind, die Anhang Nr. 11 zu SWZ sowie dem Preisformular, das Anhang Nr. 3 darstellt: Im Verfahren finden die Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2022 über den Zugang von Auftragnehmern, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zu den unionsrechtlichen Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen sowie über die Verfahren zur Unterstützung der Verhandlungen über den Zugang von unionsrechtlichen Auftragnehmern, Waren und Dienstleistungen zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen von Drittländern (International Public Procurement Instrument – IZM) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 der Kommission vom 19. Juni 2025 Anwendung, die ein Mittel des Instruments für internationale öffentliche Aufträge festlegt, das den Zugang von Auftragnehmern und medizinischen Produkten aus der Volksrepublik China zum unionsrechtlichen Markt für öffentliche Aufträge für medizinische Produkte gemäß dieser Verordnung einschränkt, soweit dieses Verfahren medizinische Produkte umfasst, die von dieser Verordnung erfasst werden. Die detaillierten Bestimmungen in diesem Bereich finden sich in Abschnitt 5 (V) SWZ. DAS ANGEBOT MUSS DIE FOLGENDEN ERKLÄRUNGEN UND DOKUMENTE ENTHALTEN: 1) Erklärung JEDZ - Anhang Nr. 1 zu SWZ 2) korrekt ausgefülltes Angebotsformular, erstellt gemäß dem Muster, das Anhang Nr. 2 zu SWZ darstellt; 3) korrekt ausgefüllter Anhang Nr. 3 zu SWZ – Preisformular 4) korrekt ausgefüllter Anhang Nr. 3a - Zusammenfassende Kostenaufstellung. 5) Erklärung des Auftragnehmers zu den Ausschlussgründen – Anhang Nr. 10 zu SWZ 6) Erklärung des die Ressourcen zur Verfügung stellenden Unternehmens zu den Ausschlussgründen – Anhang Nr. 10a zu SWZ 7) korrekt ausgefüllter Anhang Nr. 11 zu SWZ – Technische Parameter des Gerätsets. 8) Vollmacht, die den Umfang der Bevollmächtigung festlegt und von den zur Vertretung des Auftragnehmers befugten Personen unterzeichnet ist – sofern der Auftragnehmer, der sich um die Vergabe des Auftrags bewirbt, durch einen Bevollmächtigten vertreten wird; 9) Vollmacht zur gemeinsamen Vertretung der Auftragnehmer, die sich um die Vergabe des Auftrags bewerben – falls zutreffend. 10) Nachweis der Einreichung von Beanstandungen. LOKALE BESICHTIGUNG Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer eine lokale Besichtigung des Geländes, auf dem die Investition geplant ist, sowie der Gebäude, die mit der Investition verbunden sind, durchführt, um sich mit dem Zustand des Geländes und der Gebäude, den Bedingungen der Ausführung der Arbeiten sowie möglichen organisatorischen und logistischen Schwierigkeiten und Bedingungen zu befassen, die sich aus der Durchführung von Bauarbeiten in laufenden Objekten ergeben, um die oben genannten Umstände in den Angebotspreis einzubeziehen. Die für die Kontaktaufnahme befugte Person ist Herr Zbigniew Gajda – Investitionskoordinator, Herr Grzegorz Dźwierzyński – Bauinspektor, Herr Maciej Przystupa – Fachmann für Elektrotechnik. Die lokale Besichtigung wird an drei Terminen stattfinden, nämlich am 30.09.2026, 08.10.2026 sowie 26.10.2026 um 10:00 Uhr. Interessierte Auftragnehmer werden gebeten, sich in einem der angegebenen Termine im Raum Nr. 103 im Block H des Krankenhauses zu melden. Die Bestätigung der Durchführung der lokalen Besichtigung wird durch die Bestätigung der Anwesenheit auf der vom Auftraggeber am Tag der Durchführung ausgelegten Liste erfolgen. Gemäß Art. 131 Abs. 2 Punkt 1) der Pzp verlangt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ein Angebot nach der Durchführung der lokalen Besichtigung einreicht. Der Auftraggeber informiert, dass er das Angebot des Auftragnehmers gemäß Art. 226 Abs. 1

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