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Polen – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Przewozy na gminnej sieci komunikacyjnej na terenie Gminy Kobierzyce w ramach publicznego autobusowego transportu zbiorowego na linii 851

Gmina KobierzycePolenVeröffentlicht am 23. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im kommunalen Verkehrsnetz auf dem Gebiet der Gemeinde Kobierzyce im Rahmen des öffentlichen Busverkehrs auf der Linie 851. 2. Der Auftragsumfang umfasst: 1) Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Personentransports und des Handgepäcks im öffentlichen Busverkehr, organisiert durch die Gemeinde Kobierzyce, auf dem Gebiet der Gemeinde Kobierzyce, auf der Verkehrslinie 851, an Schultagen, gemäß den im Vertragsentwurf festgelegten Grundsätzen, insbesondere: a) Die Charakteristik der Transportdienste, die Anhang Nr. 2 zum Vertragsentwurf darstellt, einschließlich aktueller Daten zu den Verkehrslinien (einschließlich der Größe der Transportarbeit und des Fahrplans), Arten und Preisen von Fahrkarten sowie anderer für die ordnungsgemäße Erbringung der Transportdienste wichtiger Informationen, b) Die technischen Parameter und die Ausstattung der für die Erbringung der Transportdienste bestimmten Busse, die Anhang Nr. 3 zum Vertragsentwurf darstellen, c) Die Anforderungen an die Qualität der Transportdienste, die Grundsätze der Qualitätskontrolle dieser Dienste sowie die Grundsätze der Verhängung von Vertragsstrafen für mangelnde Qualität, die Anhang Nr. 4 zum Vertragsentwurf darstellen, 2) Durchführung des Verkaufs von Einzelfahrkarten sowie die Kontrolle der Transportdokumente von Personen oder Gepäck, im in § 3 des Vertragsentwurfs beschriebenen Umfang. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrkarten, die in der Beförderungsverordnung erwähnt werden, stehen dem Auftraggeber zu. 3) Veröffentlichung von Passagierinformationen im in § 4 des Vertragsentwurfs beschriebenen Umfang. 4) Zur Verfügung stellen des Auftraggebers an seinem Sitz auf dem von ihm angegebenen Computer der Software zusammen mit der Lizenz für diese Software, die für die ordnungsgemäße Überwachung der Auftragsausführung in Form eines Systems zur automatischen Pünktlichkeitskontrolle erforderlich ist, die laufende Aktualisierung der Datenbanken dieser Software sowie die Übermittlung aktueller Daten und statistischer Zusammenfassungen an den Auftraggeber. Die Lizenzierungsbedingungen dürfen das Gesetz vom 4. Februar 1994 über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte nicht verletzen.

CPV-Codes

Öffentlicher Verkehr (Straße)Betrieb von Busbahnhöfen

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