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Finnland – Vorschulunterricht – Yksityisissä päiväkodeissa tuotettavan esiopetuksen hankinta Helsingin kaupungin kasvatuksen ja koulutuksen toimialalle

Helsingin kaupunki, kasvatuksen ja koulutuksen toimialaFinnlandVeröffentlicht am 27. Apr. 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Helsingin kaupunki organisiert Vorschulbildung in kommunalen Kindertagesstätten und privaten Kindertagesstätten. Diese Teilnahmeanfrage betrifft den Einkauf von Vorschulbildung, die in privaten Kindertagesstätten erbracht wird, mit Ausnahme der Vorschulbildung mit besonderem Förderbedarf. Der Bildungsträger, also Helsingin kaupunki gemäß dem Grundschulgesetz, ist für die Aufnahme eines Kindes in die Vorschulbildung verantwortlich. Der Bildungs- und Bildungsbereich der Stadt Helsinki (im Folgenden auch Einkaufseinheit / Auftraggeber) fordert private Dienstleister auf, Teilnahmeanträge an das Lieferantenregister zu richten, die die Erbringung von Vorschulbildungsdiensten gemäß dieser Teilnahmeanfrage und deren Anhängen betreffen. Das Kind muss an einem einjährigen Vorschulprogramm oder einer anderen die Ziele der Vorschulbildung erreichenden Aktivität teilnehmen, bevor die Schulpflicht beginnt. Die Gemeinde ist gemäß § 4 des Grundschulgesetzes verpflichtet, Vorschulbildung für Kinder, die in ihrem Gebiet wohnen, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht zu organisieren. Ein Kind, das an der Vorschulbildung teilnimmt, muss auch die Möglichkeit haben, Frühförderungsdienste (Frühförderungsgesetz 5 §, 12 § und Grundschulgesetz 6 §) zu nutzen. Bei der Planung, Organisation und Entscheidung über Vorschul- und Grundschulbildung ist in erster Linie das Wohl des Kindes zu berücksichtigen (Grundschulgesetz 3 §). Die Gemeinde kann Vorschulbildungsdienste selbst erbringen oder sie beispielsweise von einem privaten Dienstleister beziehen. Die Gemeinde ist verantwortlich dafür, dass die von ihr beschafften Dienstleistungen gemäß den Vorschriften über die Vorschulbildung und den Grundsätzen des Lehrplans für die Vorschulbildung organisiert werden. Die in Kindertagesstätten erbrachte Vorschulbildung unterliegt den Vorschriften über die Grundschulbildung und zusätzlich den Vorschriften des Frühförderungsgesetzes und den auf seiner Grundlage erlassenen Vorschriften. Der Bildungs- und Bildungsbereich der Stadt Helsinki richtet ein dynamisches Beschaffungssystem für Dienstleister für den Zeitraum 25.4.2026 - 24.4.2031 ein. Der geschätzte jährliche Nettowert des Einkaufs beträgt etwa 0 - 4 000 000. Der Einkaufseinheit verpflichtet sich nicht zu einer bestimmten Einkaufsmenge oder -wert. Der Dienst muss die unmittelbar verbindlichen Vorschriften der Europäischen Union, die Gesetze und Verordnungen Finnlands sowie die Anweisungen der Behörden erfüllen. Die Teilnahmeanfrage ist verbindlich und muss in finnischer Sprache verfasst werden. Der gesamte Beschaffungsprozess ist in finnischer Sprache. Der Einkauf ist eine Dienstleistungseinkauf gemäß E-Vergabe. Das Einkaufsverfahren und der Zeitplan für die Einreichung von Teilnahmeanträgen sind in Anhang 2 Beschreibung des dynamischen Einkaufs detaillierter beschrieben.

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