Polen – Planungsleistungen im Bauwesen – Opracowanie dokumentacji dla zadania pn: „Budowa wschodniej obwodnicy miasta Biała Podlaska – etap II”.
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist: Erstellung der Dokumentation für die Aufgabe mit der Bezeichnung: „Bau der östlichen Umgehungsstraße der Stadt Biała Podlaska – Phase II“, im Folgenden als „Dokumentation“ bezeichnet. 2. Ziel und Grundlage der Erstellung. Ziel des Auftrags ist: a) Erstellung einer mehrbranchenübergreifenden umfassenden Projektierungsdokumentation in der Phase der Bau- und Ausführungsprojekte einschließlich geodätisch-rechtlicher Dokumentation, Entscheidungen sowie aller Absprachen und Meinungen für das Vorhaben einschließlich Sicherstellung oder Umbau von Fremdanlagen, die mit der ausgebauten Straße und den Ingenieurbauten kollidieren, was die Erlangung der Genehmigung für die Durchführung der Straßeninvestition (Entscheidung ZRID) im Sinne des Gesetzes vom 10. April 2003 über besondere Regeln für die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen im Bereich öffentlicher Straßen ermöglicht, einschließlich der Erlangung der erforderlichen gesetzlichen Meinungen, Vorbereitung des Antrags einschließlich aller erforderlichen Anlagen. Die Entscheidung ZRID wird vom Auftraggeber erteilt. b) Erstellung von Materialien und Anlagen, die zur Erlangung der Entscheidung über die Umweltbedingungen für das Vorhaben erforderlich sind, einschließlich deren Erlangung durch den Auftragnehmer. c) Erstellung von Materialien und Erlangung von Anlagen, die zur Erlangung der entsprechenden wasserrechtlichen Genehmigung einschließlich deren Erlangung durch den Auftragnehmer erforderlich sind. d) Erstellung von Materialien, die zur Bekanntmachung und Durchführung einer Ausschreibung für die Ausführung von Bauarbeiten, die durch das Gesetz über öffentliche Aufträge erforderlich sind, und zur späteren Durchführung des Auftrags erforderlich sind. 3. Der detaillierte Umfang des Auftragsgegenstands ist in der „Beschreibung des Auftragsgegenstands“ (im Folgenden „OPZ“ genannt, die einen Anhang zu dieser SWZ darstellt) enthalten. 4. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Autorensupervisor während der Arbeiten, die auf der Grundlage der Projektierungsdokumentation durchgeführt werden, die auf der Grundlage des Vertrags erstellt wurde, sowie im Umfang, der durch das Baugesetz (Art. 20 Abs. 1 Punkt 4 des Gesetzes) und den im Vertrag festgelegten Vereinbarungen festgelegt ist, tätig ist. Die Wahrnehmung des Autorensupervisors erfolgt auf der Grundlage des Rechts der Option gemäß Art. 441 Abs. 1 des Gesetzes über öffentliche Aufträge. Der Auftrag zur Ausführung des Autorensupervisors wird von den Bedürfnissen des Auftraggebers abhängen. 5. Der Auftraggeber hat in der OPZ festgelegt, dass der Auftragsgegenstand, d.h. das Projekt, u.a. die „Beseitigung möglicher architektonischer Barrieren im Bereich des Baus/der Erweiterung der Straßenstrecke einschließlich der Ingenieurbauten, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu gewährleisten“ (Punkt II.1 Punkt 14 OPZ) umfasst, sodass das öffentliche Bauwerk nach Abschluss der Erweiterung keine Zugangsbeschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, aufweisen wird, was die Vorschriften über die Anforderungen u.a. für technische Bauvorschriften für öffentliche Straßen (j.t. Dz.U. z 2022 r. poz. 1518 z późn. zm.) sowie Gebäude und deren Lage (j.t. Dz.U. z 2022 r. poz. 1225 z późn. zm.) verpflichten. 6. Gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zum Aufheben der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. EU L 119 vom 04.05.2016, S. 1), im Folgenden „DSGVO“, informiere ich, dass: der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten der Direktor des ZDW in Lublin, ul. Bohdana Dobrzańskiego 3, 20-262 Lublin ist; mit dem Datenschutzbeauftragten des Straßenbauamtes in Lublin kann über E-Mail Kontakt aufgenommen werden: [email protected]. Weitere Informationen zur DSGVO finden sich in der Auftragsdokumentation. 7. Der Auftraggeber wird gemäß Art. 139 Abs. 1 des Gesetzes über öffentliche Aufträge zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote vornehmen und dann eine subjektive Qualifizierung des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren vornehmen. 8. Der Auftraggeber plant die Annullierung des Verfahrens gemäß Art. 257 des Gesetzes über öffentliche Aufträge. 9. Der Auftraggeber plant Teilzahlungen gemäß den Bestimmungen des Vertragsentwurfs. 10. Frist für die Ausführung des Auftrags – bis zum 20. Monat ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung. 11. Der Auftragnehmer ist bis zum 16.11.2026 an das Angebot gebunden. 12. Termin zur Öffnung der Angebote: Die Angebote werden am 19.08.2026 um 09:30 Uhr auf der Plattform durch Entschlüsselung und Öffnung der Angebote geöffnet. 13. Der Auftraggeber schließt die Möglichkeit der Abgabe von Teilangeboten aus, eine detaillierte Begründung ist in der SWZ enthalten.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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