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Polen – Planungsleistungen im Bauwesen – Opracowanie Wielobranżowej Koncepcji Przebudowy ulicy Szkolnej i dróg sąsiednich w Pogórzu, Gmina Kosakowo oraz dokumentacji projektowo-kosztorysowej wraz z uzyskaniem ostatecznej decyzji ZRID

Gmina KosakowoPolenVeröffentlicht am 21. Juli 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

1. OBJEKT DER AUFTRAGSGEBEN. Gegenstand der Auftragsgebung ist „Erstellung eines mehrbranchenübergreifenden Konzepts für die Umgestaltung der Straße Szkolna und angrenzender Straßen in Pogórze, Gemeinde Kosakowo, sowie der Projekt- und Kostendokumentation einschließlich der Erlangung der endgültigen Entscheidung des ZRID“ 1. Der Umfang der Auftragsgebung umfasst die folgenden Aufgaben: 1) Umgestaltung der Straße Szkolna im gesamten Straßenbereich einschließlich der Umgestaltung des Rondell der Ehrenblutspender; 2) Umgestaltung/Neubau der Straßen Słowackiego, Stefana Żeromskiego, Majakowskiego, Broniewskiego, Marii Konopnickiej, Henryka Sienkiewicza und Juliana Tuwima; Der räumliche Umfang der Bearbeitung ist für jede der Aufgaben auf den Skizzen gekennzeichnet, die einen Anhang zum OPZ darstellen – Anhang Nr. 1. 2. Gegenstand der Auftragsgebung ist: 1) Erstellung eines Konzepts für den Bau/ die Umgestaltung der Straßen, die Gegenstand der Auftragsgebung sind, 2) Erstellung einer vollständigen Projekt- und Kostendokumentation auf der Grundlage des genehmigten Konzepts, insbesondere: Projektierungsdokumentation (Bauprojekt, Ausführungsprojekt, Leistungsverzeichnis) technische Spezifikationen für die Ausführung und Abnahme der Bauarbeiten, Investitionskostenpläne sowie anderer für das Ziel der Auftragsgebung erforderlicher Unterlagen, 3) Erlangung der erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen für die Durchführung der Investition im Auftrag des Auftraggebers, 4) Erlangung des Dokumentes, das die Durchführung und Ausführung der Bauarbeiten genehmigt (d.h. Genehmigung für die Durchführung der Straßeninvestition ZRID) im Auftrag und im Namen des Auftraggebers. Im Rahmen der erstellten Projektierungsdokumentation wird der Auftragnehmer eine Entscheidung des ZRID für das gesamte Investitionsvorhaben einholen. Es ist möglich, eine separate Entscheidung des ZRID für den Bereich des geplanten Rondells der Kreuzung der Straßen: ul. Szkolna, ul. kadm. X. Czernickiego, ul. Płk. Stanisława Dąbka, ul. Wiejskiej zu erhalten. 5) Teilnahme der Projektanten an öffentlichen Konsultationen in der Projektierungsphase der Investition (ca. 3 Treffen mit den Einwohnern der Gemeinde Kosakowo). 6) Im Rahmen der Auftragsgebung verpflichtet sich der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers, in der Projektierungsphase alle Anträge zu erstellen, einschließlich der Antragstellung auf Erteilung der Genehmigung für die Durchführung der Straßeninvestition und die Einführung aller Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Anträgen, die im Zusammenhang mit dem Verlauf des Verwaltungsverfahrens oder zum Vorteil des durchgeführten Auftragsgegenstands erforderlich sind oder gesetzlich vorgeschrieben sind. 7) Gegenstand der Auftragsgebung ist auch die unverzügliche Beseitigung von Mängeln und Schäden auf Kosten des Auftragnehmers, insbesondere: - Erstellung zusätzlicher Zeichnungen und Beschreibungen, falls die Projektierungsdokumentation die technischen Lösungen nicht ausreichend erklärt, - unverzügliche Durchführung von Korrekturen und Ergänzungen in der Projektierungsdokumentation, Erteilung von Antworten und Erläuterungen im Laufe des Verfahrens zur Erteilung des Auftrags für Bauarbeiten, das vom Auftraggeber durchgeführt wird, im Rahmen der vom Auftragnehmer erstellten Dokumentation, wobei die Antworten innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Anfrage/des Antrags auf Erläuterungen zu erteilen sind. 3. Im Bereich der geplanten Straßen ist die gesamte Breite des geplanten Straßenbereichs zu bearbeiten. 4. Bei der Planung der Breite des Straßenbereichs sind die Möglichkeiten der Durchführung von Arbeitselementen ohne Beeinträchtigung der Eigentumsgrenzen der angrenzenden Grundstücke zu berücksichtigen (z.B. Stützen von Typ L, Böschungen und deren Verstärkungen usw.). 5. Straßenbeleuchtung ist auf jeder Straße als neu oder Ergänzung der bestehenden zu planen. 6. Die Planung muss die Straßen in der gesamten Breite des Straßenbereichs umfassen, einschließlich der Zufahrten zur Schule und der Einmündungen aller in der MPZT erfassten Straßen. Die Planung muss auch alle bestehenden und geplanten Zufahrten zu angrenzenden Grundstücken umfassen. 7. Es ist eine Entwässerung der Straßen in Form einer Regenwasserkanalisation mit einem Sammelbecken in Form eines Retentions- und Absorptionsbeckens auf dz.137/8 vorgesehen. Bei Bedarf ist das Becken zu vergrößern oder andere Lösungen zu planen, die die Bewirtschaftung von Niederschlagswasser und Schmelzwasser ermöglichen. 8. Es ist darauf zu achten, Parkplätze in den Straßenverläufen zu schaffen. 9. Bei der Planung ist eine Aufteilung in Realisierungsstufen vorzusehen: 1) Stufe I – ul. Szkolna, 2) Stufe II – ul. Słowackiego, 3) Stufe III – ul. Majakowskiego, 4) Stufe IV – ul. Broniewskiego 5) Stufe V – ul. Żeromskiego, 6) Stufe VI – ul. Henryka Sienkiewicza und ul. Marii Konopnickiej, 7) Stufe VII – ul. Juliana Tuwima. Alle Dokumentationen sind so zu erstellen, dass sie eine stufenweise Durchführung der Arbeiten ermöglichen, unabhängig von den folgenden Stufen. 10. Die Analyse und Berechnungen des Niederschlagswasserabflusses sind auf der Grundlage eines hydrodynamischen Modells (nicht nach der Methode von Błaszczyk) durchzuführen. 11. Es ist darauf zu achten, die Investition mit einem Fahrradweg auszustatten. 12. Im Rahmen des Projekts der ul. Szkolna sind auch Elemente der Kleinarchitektur (z.B. Bänke, Müllbehälter, Fahrradständer, Bushaltestellen, Informationsschilder, Pflanzkübel mit Pflanzen) sowie die Gestaltung der Straßenbegleitgrünanlagen in Form von mehrjährigen Pflanzungen zu berücksichtigen. 13. Der Auftraggeber gestattet die Beseitigung der Einmündung der ul. Słowackiego in das Rondell. 14. Der Auftraggeber erwartet projektierte Lösungen, die darauf abzielen, die Sicherheit im Bereich der Grundschule zu verbessern (z.B. Anwendung von Lichtsignalanlagen, erhöhte Fußgängerübergänge usw.). 1

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