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Polen – Bau von Fahrradwegen – Zaprojektowanie i budowa drogi dla pieszych i rowerów przy drodze gminnej

Gmina ZakroczymPolenVeröffentlicht am 27. Aug. 2026
Noch 31 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Planung und Ausführung eines Fuß- und Radweges im Gebiet der Gemeinde Zakroczym, einschließlich eines Abschnitts des Fußweges, eines Fahrradparkplatzes, der Beleuchtung, der Beschilderung, der Elemente der kleinen Architektur, der Geländeaufbereitung sowie aller Arbeiten und Maßnahmen, die zur Erlangung eines vollständigen, sicheren und gebrauchsfertigen Objekts erforderlich sind. 2. Der Auftrag im Gebiet der Gemeinde Zakroczym erfolgt im Rahmen der Realisierung des gemeinsamen Investitionsprojekts mit dem Titel „Entwicklung der städtischen Mobilität im Powiat Nowodworski“, im Rahmen der Europäischen Fonds für Masowien 2021-2027 – im Rahmen der Priorität III „Europäische Fonds für die Entwicklung der städtischen Mobilität in Masowien“ – Maßnahme 3.2 „Städtische Mobilität im Rahmen des ZIT“ – Projekte: „Fahrrad- und Fußgängerinfrastruktur“ ko-finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung zwischen Powiat Nowodworski, Gmina Pomiechówek, Gmina Zakroczym, Stadt Nowy Dwór Mazowiecki und Gmina Nasielsk. 3. Die detaillierte Beschreibung ist in Anlage Nr. 2 zum SWZ mit dem Titel PFU, erstellt für Aufgaben, die im gesamten Gebiet der Gemeinde Zakroczym durchgeführt werden, sowie in Anlage Nr. 3 zum SWZ OPZ, erstellt auf der Grundlage des PFU für Aufgaben, die nur durch die Gemeinde Zakroczym durchgeführt werden, festgelegt. 4. Der genaue Umfang und die Art der Ausführung des Auftragsgegenstands sind in den Entwurf der Vertragsbedingungen - Anlage Nr. 1 zum SWZ festgelegt. 5. Der Umfang des Auftrags umfasst insbesondere: 1) Durchführung der Geländeerkundung, geodätischer Vermessungen, Inventarisierung und erforderlicher Bodenuntersuchungen; 2) Beschaffung einer Karte für Projektzwecke sowie von Daten aus dem geodätischen Bestand; 3) Erstellung des Konzepts und der vollständigen mehrfachen Projektdokumentation; 4) Erlangen aller erforderlichen Absprachen, Meinungen, technischen Bedingungen, Genehmigungen, Entscheidungen und Erlaubnisse; 5) Erstellung und Genehmigung der temporären und dauerhaften Verkehrsorganisation; 6) Ausübung der Autorüberwachung während der gesamten Bauzeit; 7) Durchführung von Vorbereitungs-, Abbruch- und Erdarbeiten; 8) Ausführung der Konstruktion und der Fahrbahn des Fuß- und Radweges, des Fußweges sowie des Fahrradparkplatzes; 9) Ausführung der Ränder, Bordsteine, Entwässerungselemente und Geländeabsicherungen; 10) Bau der kabelgebundenen Beleuchtung in LED-Technologie einschließlich Stromversorgung, Steuerung, Erdung und Messungen; 11) Ausführung der vertikalen und horizontalen Beschilderung sowie der Verkehrsicherheitsanlagen, falls erforderlich; 12) Lieferung und Montage von Fahrradreparaturstationen, Ständern des Typs umgekehrtes „U“ sowie einer Ruhepavillon; 13) Wiederherstellung der angrenzenden Flächen, Humusierung, Einsaat und Aufbereitung des Geländes; 14) Durchführung von Tests, Dokumentation der Bauabnahme und geodätische Inventarisierung der Bauabnahme; 15) Erlangen der Dokumente im Namen des Auftraggebers, die die rechtmäßige Nutzung des Objekts ermöglichen, falls erforderlich; 16) sowie temporäre und begleitende Arbeiten, Lieferungen, Dienstleistungen, Gebühren, Absprachen und Maßnahmen, deren Notwendigkeit auf der Grundlage des PFU, der Anlagen, der lokalen Vision, der Berufserfahrung und der geltenden Vorschriften vorhersehbar ist, auch wenn sie nicht einzeln aufgeführt wurden. 6. Die Investition wird im Verwaltungsgebiet der Woiwodschaft Masowien, im Powiat Nowodworski, in der Gemeinde Zakroczym, auf dem Grundstück mit der Eintragungsnummer 10/18 im Bereich 0008 Poligon, in der Nähe der Straße, die sich im Besitz der Gemeinde Zakroczym befindet, durchgeführt. 7. Der Auftraggeber verlangt die Beschäftigung von Personen durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Auftragsausführung, die Tätigkeiten ausführen, die direkt mit der Ausführung der Arbeiten verbunden sind, d.h. Arbeiter, die Tätigkeiten ausführen, die körperliche Arbeit, Bedienung von Geräten sowie Werkzeugen bei der Ausführung von Bauarbeiten umfassen. 8. Die erforderliche Garantiefrist für die erstellte Projektdokumentation, die ausgeführten Bauarbeiten, die gelieferten und eingebauten Materialien sowie die gelieferten und eingebauten Geräte beträgt mindestens 5 Jahre ab dem Datum der Unterzeichnung des endgültigen, unbeanstandeten Abnahmeprotokolls. Der Auftragnehmer wird eine Garantie für Mängel für einen Zeitraum von mindestens der Garantiefrist gewähren. Ein Angebot für eine verlängerte Garantiezeit über die erforderliche hinaus wird zusätzlich gemäß den SWZ bewertet. 9. Die Ausführung des Auftragsgegenstands unterliegt dem polnischen Recht, insbesondere dem Gesetz vom 7. Juli 1994 über das Bauwesen sowie dem Gesetz vom 11. September 2019 über öffentliche Aufträge. 10. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erstellung der Projektdokumentation sowie für die Qualität der ausgeführten Arbeiten und der verwendeten Materialien. 11. Die Arbeiten müssen gemäß den geltenden Vorschriften (insbesondere dem Baugesetz, den Vorschriften für Arbeitsschutz und Brandschutz sowie den branchenüblichen Vorschriften) sowie gemäß den technischen Kenntnissen und mit der gebotenen Sorgfalt, Einhaltung der ordnungsgemäßen Arbeitsorganisation und Sicherstellung einer guten Qualität durchgeführt werden. 12. Die vom Auftragnehmer während der Ausführung des Auftragsgegenstands verwendeten Materialien müssen fabrikneu sein und den Qualitätsanforderungen der für den Verkehr und die Verwendung im Bauwesen zugelassenen Erzeugnisse entsprechen, gemäß Art. 10 des Baugesetzes sowie den qualitativen und artenspezifischen Anforderungen, die in der OPZ und der technischen Spezifikation für die Ausführung und Abnahme von Bauarbeiten festgelegt sind. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vor deren Einbau die entsprechenden Dokumente vorlegen, andernfalls werden die ausgeführten Arbeiten auf Kosten des Auftragnehmers abgerissen und die eingebauten Materialien demontiert

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