Polen – Bauarbeiten – 1. Budowa Muzeum Westerplatte i Wojny 1939 – Oddziału Muzeum II Wojny Światowej w Gdańsku – zakres 2
Beschreibung
1. Bau des Museums Westerplatte und des Krieges 1939 – Abteilung des Museums des Zweiten Weltkriegs in Danzig” – Umfang 2. Der Gegenstand des Auftrags umfasst die Ausführung von Bauarbeiten sowie die Durchführung des Verfahrens zum Abschluss der Bauarbeiten, wie in Kapitel 5c des Baugesetzes (d.h. Dz. U. 2025 poz. 418 ze zm.) [im Folgenden Baugesetz] für die Investitionsaufgabe, die die Umsetzung des Umfangs II der Investition mit dem Namen „Bau des Museums Westerplatte und des Krieges 1939 – Abteilung des Museums des Zweiten Weltkriegs in Danzig – Umfang 2“ umfasst. 1.1. Der Gegenstand des Auftrags umfasst alle Arbeiten, Tätigkeiten und Bauarbeiten, die zur Erfüllung der Investitionsaufgabe erforderlich sind, einschließlich der folgenden Elemente: • Bau eines zweistöckigen, unterirdischen Hauptgebäudes des Museums mit einer Nutzfläche von 7.051,54 m², • Bau einer Feuerwehzstraße mit Wendemöglichkeit für ein Feuerwehrauto, • Wiederherstellung historischer Verkehrsverbindungen, • Wiederherstellung der historischen Position der Kanone, • Wiederaufbau der Relikte des Popielnik, • Konservatorische Renovierung der Objekte: Denkmal der Verteidiger der Küste, Wachhaus Nr. 3, südliches Flügelgebäude der neuen Kaserne – dauerhafte Ruine, Denkmal der 7 Fackeln, • Sichtbarmachung der Umrisse der Objekte: Mikołajewo, Offiziersvilla, nördlicher Flügel der neuen Kaserne, alte Kaserne, Offizierskasino, Denkmal des 10-jährigen Jubiläums der Wiedererlangung der Unabhängigkeit, • Konservierung der bestehenden Inschrift „Nie wieder Krieg“, • Ausführung von Elementen der Kleinarchitektur, • Abbruch von Objekten: u. a. Betonnest der Freiluftausstellung, Elemente des Panzers IS-2, ahistorische Verkehrsverbindungen, ahistorische Außentreppen, ahistorische Gebäude, Betonpavillon und Verkaufspavillon, südlicher Parkplatz, Flaggenmasten, Betoninformationsschilder, Stahlständer, Elemente der Kleinarchitektur, • Fällung von Bäumen sowie Durchführung von Ersatzpflanzungen, • Bau und Umbau von Außenanlagen, • Durchführung des Verfahrens zum Abschluss der Bauarbeiten, wie in Kapitel 5c des Baugesetzes beschrieben. 2. Der Gegenstand des Auftrags ist im Anhang Nr. 1 der SWZ „Beschreibung des Auftragsgegenstands“ (OPZ) sowie in der technischen und projektbezogenen Dokumentation (die die Anhänge 1 bis 4 der OPZ darstellen) sowie im Mustervertrag, der Anhang Nr. 7 der SWZ ist, detailliert beschrieben. 3. Der Auftragnehmer wird eine Mindestgarantie von 60 Monaten für den Auftragsgegenstand gewähren, gerechnet ab dem Tag der Unterzeichnung des Abschlussprotokolls. Unabhängig von der gewährten Garantie trägt der Auftragnehmer für einen Zeitraum von 5 (in Worten: fünf) Jahren die Verantwortung für Mängel bei der Ausführung der Arbeiten, die Gegenstand des Vertrages sind, gemäß den Bestimmungen in Art. 638 KC in Verbindung mit Art. 656 KC in Verbindung mit Art. 556-576 KC. 4. Der Auftragnehmer, dessen Angebot als das vorteilhafteste ausgewählt wird, verpflichtet sich, über Folgendes zu verfügen: • eine aktuelle Haftpflichtversicherung für die ausgeübte Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand in Höhe von mindestens 50.000.000 PLN für die gesamte Laufzeit des Vertrages (bis zum Abschluss der Arbeiten und deren Übernahme); • eine aktuelle Versicherung aller Bau- und Montagerisiken / CAR-Versicherung, EAR-Versicherung, deren Versicherungsgegenstand die Vertragsarbeiten sind, die sich aus dem Wert der ausgeführten Bauarbeiten in Höhe von mindestens dem Nettoangebot sowie alle verwendeten Materialien, Baugeräte einschließlich der Baustelleninfrastruktur und jedes vorhandene Vermögen, das sich auf dem Baugelände und in seiner Umgebung befindet, zusammensetzen, mit einer Versicherungsdauer, die ab dem Tag der Übergabe des Bauplatzes/Baugeländes bis zum Ende der Vertragsarbeiten, bestätigt durch die endgültige Abnahme, beginnt. 5. Aufgrund der begrenzten Anzahl von Zeichen, die in das Formular für den Inhalt der Auftragsbekanntmachung eingegeben werden können, sind die übrigen Informationen in der SWZ enthalten, die zusammen mit dieser Bekanntmachung auf der Internetseite des laufenden Verfahrens verfügbar ist.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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