Polen – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Opracowanie wariantowej koncepcji remontu, przebudowy konstrukcji oporowych oraz dokumentacji technicznej remontu/przebudowy konstrukcji oporowych zlokalizowanych wzdłuż ulicy Polnej i Zahańcze w Suwałkach
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung eines variablen Konzepts für die Reparatur, den Umbau der Tragkonstruktionen sowie die technische Dokumentation der Reparatur/des Umbaus der Tragkonstruktionen, die entlang der Straße Polna und Zahańcze in Suwałki lokalisiert sind. 2. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes enthält den Anhang Nr. 2 zur SWZ. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Ausführung des Auftragsgegenstandes durch Personen mit den entsprechenden beruflichen Qualifikationen, die den Funktionen, die ihnen übertragen werden, entsprechen, sicherzustellen. 4. Aufgrund der Tatsache, dass die vom Auftragnehmer erstellte Dokumentation eine Beschreibung des Auftragsgegenstandes darstellen wird, die einen Anhang zur SWZ für die Durchführung von Bauarbeiten im Rahmen des Gesetzes vom 11. September 2019 über öffentliche Aufträge darstellt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Dokumentation so zu erstellen, dass sie alle Anforderungen des Gesetzes Pzp erfüllt. 5. Die Projektdokumentation im Bereich der Beschreibung der vorgeschlagenen Materialien und Geräte soll gemäß Art. 99 des Gesetzes Pzp erstellt werden. Der Auftragsgegenstand darf nicht in einer Weise beschrieben werden, die den fairen Wettbewerb erschweren könnte, insbesondere durch die Angabe von Warenzeichen, Patenten oder Herkunft, Quelle oder einem besonderen Verfahren, das die Produkte oder Dienstleistungen eines bestimmten Auftragnehmers kennzeichnet, wenn dies zu einer Bevorzugung oder Ausschluss bestimmter Auftragnehmer oder Produkte führen könnte. Der Auftragsgegenstand kann durch die Angabe von Warenzeichen, Patenten oder Herkunft, Quelle oder einem besonderen Verfahren, das die Produkte oder Dienstleistungen eines bestimmten Auftragnehmers kennzeichnet, beschrieben werden, wenn der Ersteller der Dokumentation den Auftragsgegenstand nicht in ausreichend präziser und verständlicher Weise beschreiben kann und eine solche Angabe mit den Worten „oder gleichwertig“ verbunden ist. In einem solchen Fall gibt der Auftragnehmer im Auftragsgegenstand die Kriterien an, die zur Bewertung der Gleichwertigkeit verwendet werden. Der Auftragsgegenstand sollte gemäß Art. 101 des Gesetzes Pzp beschrieben werden. 6. Die technische Dokumentation muss die Bestimmungen von Art. 100 des Gesetzes Pzp berücksichtigen, d.h. „Im Falle von Aufträgen, die für den Gebrauch von natürlichen Personen, einschließlich der Mitarbeiter des Auftraggebers, bestimmt sind, wird der Auftragsgegenstand unter Berücksichtigung der Anforderungen im Hinblick auf die Zugänglichkeit für behinderte Personen sowie der Gestaltung für alle Benutzer erstellt, es sei denn, dies ist durch die Art des Auftragsgegenstandes nicht gerechtfertigt. Wenn die in Abs. 1 genannten Anforderungen aus einer Rechtsvorschrift der Europäischen Union resultieren, wird der Auftragsgegenstand im Hinblick auf die Anforderungen an die Zugänglichkeit für behinderte Personen sowie die Gestaltung für alle Benutzer durch Verweis auf diese Vorschrift beschrieben“. 7. Gemäß Art. 101 Abs. 4 des Gesetzes, an der Stelle, an der der Auftragsgegenstand mit Normen, technischen Bewertungen, technischen Spezifikationen und technischen Referenzsystemen beschrieben wird, akzeptiert der Auftraggeber gleichwertige Lösungen zu den beschriebenen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass alle solchen Verweisen die Worte "oder gleichwertig" beigefügt werden. Die Angabe der Gleichwertigkeit der angebotenen Lösung gemäß Art. 101 Abs. 5 des Gesetzes und nach den dort festgelegten Grundsätzen liegt beim Auftragnehmer. 8. Im Falle einer Beschreibung mit Normen werden als gleichwertige Lösungen solche Lösungen angesehen, die die Erfüllung der Mindestanforderungen, die in der Norm festgelegt sind, auf einem Niveau gewährleisten, das nicht schlechter ist als in den entsprechenden Normen beschrieben. Im Falle der in der SWZ genannten Normen (wenn dies nicht im Detail angegeben ist) werden die aktuellen Normen verstanden. In den übrigen Fällen (Beschreibung des Auftragsgegenstandes mit technischen Bewertungen, technischen Spezifikationen und technischen Referenzsystemen) wird ein Produkt, Material oder System mit technischen, funktionalen und qualitativen Parametern, die nicht schlechter sind als die im Auftragsgegenstand genannten, als gleichwertig angesehen. Änderungen am Vertrag wurden in Anhang Nr. 7 zur SWZ festgelegt (aufgrund der Beschränkungen der Auftragsbekanntmachung ist der vollständige Text im Anhang zur SWZ enthalten). Der Auftraggeber informiert, dass er gemäß Art. 139 des Gesetzes zunächst die Prüfung und Bewertung der Angebote und anschließend die fachliche Qualifikation des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen vornehmen kann. Allgemeine Informationen: 1) In dem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags erfolgt die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern über die Plattform e-Zamówienia, die unter der Adresse https://ezamowienia.gov.pl verfügbar ist. 2) Die Nutzung der Plattform e-Zamówienia ist kostenlos. 3) Der Auftraggeber bestellt folgende Personen für den Kontakt mit den Auftragnehmern: Anna Zackiewicz – verfahrenstechnische Angelegenheiten, Tel.: 087 562 82 73, E-Mail: [email protected], [email protected], Janusz Zawadzki, Paweł Perkowski – inhaltliche Angelegenheiten; Form der Offerte: 1) gemäß Art. 63 Abs. 1 Pzp im Verfahren zur Vergabe eines Auftrags wird das Angebot, unter Androhung der Unwirksamkeit, in elektronischer Form, d.h. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, eingereicht; 2) das Angebot sollte in polnischer Sprache, in elektronischer Form erstellt werden – es wird empfohlen, das Angebot und die Erklärungen im PDF-Format zu erstellen und mit einer Signatur im PadES-Format zu unterzeichnen. Aufgrund der Beschränkungen der Auftragsbekanntmachung – vollständiger Text in der SWZ.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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