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Polen – Feuerwehrfahrzeuge – Zakup samochodu ratowniczo-gaśniczego dla OSP w Chociwiu

Ochotnicza Straż Pożarna w ChociwiuPolenVeröffentlicht am 27. Juli 2026
Noch 30 Tage

Beschreibung

Der Auftraggeber informiert, dass er gemäß Art. 139 Abs. 1 der Pzp-Verordnung zunächst eine Untersuchung und Bewertung der Angebote vornehmen und anschließend eine subjektive Qualifizierung des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, hinsichtlich des Fehlens von Ausschlussgründen sowie der Erfüllung der Teilnahmebedingungen vornehmen kann. In dem Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags erfolgt die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern unter Verwendung der Plattform e-Zamówienia, die unter der Adresse: https://ezamowienia.gov.pl verfügbar ist. Die Nutzung der Plattform e-Zamówienia ist kostenlos. Ein Auftragnehmer, der an dem Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags teilnehmen möchte, muss ein Konto für den „Auftragnehmer“ auf der Plattform e-Zamówienia besitzen. Detaillierte Informationen zum Erstellen von Konten sowie die Regeln und Bedingungen für die Nutzung der Plattform e-Zamówienia sind in der Nutzungsordnung der Plattform e-Zamówienia festgelegt, die auf der Website https://ezamowienia.gov.pl/pl/regulamin/#regulamin-serwisu sowie in den Informationen im Abschnitt „Hilfe-Center“ verfügbar ist. Das Durchsuchen und Herunterladen öffentlicher Inhalte der Verfahrensdokumentation erfordert kein Konto auf der Plattform e-Zamówienia oder eine Anmeldung bei der Plattform e-Zamówienia. Die Art und Weise der Erstellung elektronischer Dokumente oder elektronischer Dokumente, die eine elektronische Kopie des in Papierform aufgezeichneten Inhalts darstellen (digitale Wiedergabe), muss den Anforderungen entsprechen, die in der Verordnung des Vorsitzenden des Ministerrates vom 30. Dezember 2020 über die Art und Weise der Erstellung und Übermittlung von Informationen sowie die technischen Anforderungen an elektronische Dokumente und elektronische Kommunikationsmittel in einem Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags oder eines Wettbewerbs festgelegt sind. Elektronische Dokumente, auf die sich § 2 Abs. 1 der Verordnung bezieht, die in Punkt 11.6 SWZ erwähnt wird, werden in elektronischer Form in den in der Verordnung des Ministerrates vom 12. April 2012 über die nationalen Interoperabilitätsrahmen, die minimalen Anforderungen an öffentliche Register und den Informationsaustausch in elektronischer Form sowie die minimalen Anforderungen an teleinformatische Systeme, unter Berücksichtigung der Art der übermittelten Daten (der Auftraggeber akzeptiert auch das RAR-Format) und werden als Anhang übermittelt. Im Falle der in Art. 66 Abs. 1 der Pzp-Verordnung genannten Formate finden die oben genannten Regelungen keine direkte Anwendung. Informationen, Erklärungen oder andere Dokumente als die in § 2 Abs. 1 der Verordnung genannten, die in Punkt 11.6 SWZ erwähnt wird, werden in dem Verfahren in elektronischer Form übermittelt: a) in den in der Verordnung des Ministerrates über die nationalen Interoperabilitätsrahmen festgelegten Datenformaten (der Auftraggeber akzeptiert auch das RAR-Format) unter Berücksichtigung der Art der übermittelten Daten (und werden als Anhang übermittelt) oder b) als Text, der direkt in die über elektronische Kommunikationsmittel übermittelte Nachricht eingegeben wird (z.B. im Text einer E-Mail oder im Text des „Kommunikationsformulars“). Wenn elektronische Dokumente, die über elektronische Kommunikationsmittel übermittelt werden, Informationen enthalten, die ein Unternehmensgeheimnis im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 16. April 1993 über die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (d.h. Dz. U. z 2022 r., poz. 1233 ze zm.) darstellen, übermittelt der Auftragnehmer, um die Vertraulichkeit dieser Informationen zu wahren, diese in einer separaten und entsprechend gekennzeichneten Datei, zusammen mit der gleichzeitigen Kennzeichnung im Dateinamen „Dokument, das ein Unternehmensgeheimnis darstellt“. Die Kommunikation im Verfahren, mit Ausnahme der Abgabe von Angeboten (die Art und Weise der Abgabe von Angeboten ist in Abschnitt 13 SWZ beschrieben), erfolgt elektronisch über Kommunikationsformulare, die in der Registerkarte „Formulare“ („Kommunikationsformulare“) verfügbar sind. Über die „Kommunikationsformulare“ erfolgt insbesondere die Übermittlung von Einladungen und Benachrichtigungen, das Stellen von Fragen und das Beantworten von Fragen. Die Kommunikationsformulare ermöglichen auch das Anhängen eines Anhangs an die gesendete Nachricht (Schaltfläche „Anhang hinzufügen“). Die Möglichkeit, im Verfahren die „Kommunikationsformulare“ in vollem Umfang zu nutzen, erfordert ein „Auftragnehmer“-Konto auf der Plattform e-Zamówienia sowie eine Anmeldung bei der Plattform e-Zamówienia. Um die „Kommunikationsformulare“ zu nutzen, die zum Stellen von Fragen zu den Inhalten der Auftragsdokumente dienen, reicht es aus, ein sogenanntes vereinfachtes Konto auf der Plattform e-Zamówienia zu besitzen. Alle im Verfahren vom Auftragnehmer gesendeten und empfangenen Nachrichten sind nach der Anmeldung in der Verfahrensübersicht in der Registerkarte „Kommunikation“ sichtbar. Die maximale Größe der über die „Kommunikationsformulare“ übermittelten Dateien beträgt 150 MB (diese Größe gilt für Dateien, die als Anhang zu einem Formular gesendet werden). Die minimalen technischen Anforderungen an die für die Nutzung der Dienste der Plattform e-Zamówienia verwendete Hardware sowie Informationen zu den Anforderungen an die Verbindungsspezifikation sind in § 12 der Nutzungsordnung der Plattform e-Zamówienia festgelegt, nämlich: Um die Dienste der Plattform e-Zamówienia ordnungsgemäß nutzen zu können, sind folgende Anforderungen erforderlich: a) PC:  Mindestanforderungen: Intel Core2 Duo, 2 GB RAM, HD,  installiertes Betriebssystem: MS Windows 7 oder neuer, OSX/Mac OS 10.10, Ubuntu 14.04,  installierter Browser: Chrome 66.0 oder neuer, Firefox 59.0 oder neuer, Safari 11.1 oder neuer, Edge 14.0 oder neuer, oder b) Tablet/Telefon:  Mindestanforderungen: 4-Kern-Prozessor, 2GB RAM, Android 6.0 Marshmallow, iOS 10.3,  Browser: Chrome 61 oder neuer. Im Falle technischer Probleme und Störungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der

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