Polen – Trinkwasserversorgung – Obsługa i utrzymanie ciągu technologicznego urządzeń wchodzących w skład gminnego systemu produkcji wody oraz obsługa sieci wodociągowej (wraz z przyłączami) na terenie gminy Jarocin
Beschreibung
2. VERFAHRENSBESTIMMUNGEN 2.1. Das Verfahren wird im Wege eines offenen Wettbewerbs gemäß Art. 377 Abs. 1 Punkt 1 sowie Art. 132-139 in Verbindung mit Art. 378 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. September 2019 über öffentliche Aufträge (Dz. U. z 2026 r. poz. 793 ze zm. - „PZP“) sowie der Ausführungsbestimmungen zum PZP durchgeführt. 2.2. Das Verfahren wird gemäß den für sektoralen Aufträge mit einem Wert gleich oder über den EU-Schwellenwerten vorgesehenen Grundsätzen durchgeführt. 2.3. Das Verfahren wird gemäß den für die sogenannte „umgekehrte Verfahrensweise“ gemäß Art. 139 Abs. 1, 3 und 4 PZP vorgesehenen Grundsätzen durchgeführt. Gemäß den genannten Bestimmungen führt der Auftraggeber zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote durch und führt anschließend eine sachliche Qualifizierung des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren durch. 2.4. Der Auftraggeber sieht keine Auswahl des günstigsten Angebots unter Anwendung einer elektronischen Auktion vor. 2.5. Der Auftraggeber gestattet keine Abgabe von Variantenangeboten und sieht keine Rahmenvereinbarung vor. 2.6. Der Auftraggeber verlangt gemäß Art. 131 Abs. 2 Punkt 1 sowie Art. 134 Abs. 2 Punkt 9 des PZP-Gesetzes die Abgabe eines Angebots nach Durchführung einer Ortsbesichtigung aller in Anhang Nr. 4 zum Vertragsmuster angegebenen SUW durch den Auftragnehmer. Das Angebot eines Auftragnehmers, der die erforderliche Ortsbesichtigung nicht durchgeführt hat, wird gemäß Art. 226 Abs. 1 Punkt 18 des PZP-Gesetzes zurückgewiesen. Die Ortsbesichtigung findet nach vorheriger Terminabstimmung mit dem Auftraggeber statt. Die Anmeldung ist per E-Mail an die Adresse: [email protected] zu senden, wobei anzugeben sind: 1. der Name des Auftragnehmers, 2. der Vor- und Nachname der Kontaktperson sowie die Telefonnummer, 3. die Vornamen und Nachnamen der Personen, die an der Ortsbesichtigung teilnehmen werden. Der Auftraggeber stimmt mit dem Auftragnehmer einen Termin für die Ortsbesichtigung ab, der die Kontinuität und das ungestörte Funktionieren der Objekte gewährleistet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich an die Anweisungen der Mitarbeiter des Auftraggebers hinsichtlich der Organisation der Ortsbesichtigung, der Sicherheit sowie des Bewegungsablaufs auf den Objekten zu halten. Der Nachweis der Durchführung der Ortsbesichtigung wird durch ein von einem Vertreter des Auftragnehmers und des Auftraggebers unterzeichnetes Protokoll oder eine Anwesenheitsliste, die alle Objekte umfasst, in denen die Besichtigung durchgeführt wurde, erbracht. Während der Ortsbesichtigung ist es nicht gestattet, Fotos zu machen oder Audio- oder Videoaufnahmen zu erstellen. Die Ortsbesichtigung dient nicht dazu, Erklärungen zur SWZ zu geben. Fragen zu den Auftragsdokumenten sind in der in der SWZ angegebenen Weise zu richten. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, einen gemeinsamen Termin für die Ortsbesichtigung für mehrere Auftragnehmer festzulegen oder Zeiträume vorzugeben, in denen die Besichtigungen durchgeführt werden können. An der Ortsbesichtigung können nicht mehr als 2 Vertreter eines Auftragnehmers teilnehmen. Der Auftraggeber hat beschlossen, den sachlichen Umfang des Auftragsgegenstands nicht aufzuteilen, da alle darin enthaltenen Objekte miteinander eng verbunden sind und als Bestandteile des Wasserversorgungssystems von einem Auftragnehmer betrieben werden müssen, der für die Qualität des gelieferten Wassers verantwortlich ist. 3. BESCHREIBUNG DES AUFTRAGSGEGENSTANDS 3.1. Gegenstand des Auftrags ist die Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen des kommunalen Wasserversorgungssystems sowie die Wartung des Wasserleitungsnetzes (einschließlich der Anschlüsse) im Gebiet der Gemeinde Jarocin. 3.2. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist im Vertragsmuster enthalten, das Anhang Nr. 9 zur SWZ darstellt. 3.3. Gemeinsames Verzeichnis der öffentlichen Aufträge (CPV): 65111000-4 – Trinkwasserversorgung, 65130000-3 – Wartung von Wasserwerken. 3.4. Der Auftraggeber sieht keine Verpflichtung zur persönlichen Ausführung der Schlüsselaufgaben im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand durch den Auftragnehmer vor. Der Auftragnehmer kann die Ausführung von Elementen (Teilen) des Auftragsgegenstands Subunternehmern übertragen. Bei der Absicht, den Auftragsgegenstand mit Beteiligung von Subunternehmern auszuführen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, in seinem Angebot den Teil des Auftrags (sachlichen Umfang), dessen Ausführung er Subunternehmern übertragen möchte, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind, anzugeben. Bei fehlender Angabe der Subunternehmer im Angebot kann der Auftragnehmer einen Subunternehmer nur unter den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen einbringen. 3.5. Der Auftraggeber verlangt die Einstellung von Personen durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags, die Aufgaben ausführen, die darin bestehen: Wartung der technischen Anlagen des kommunalen Wasserversorgungssystems sowie Wartung des Wasserleitungsnetzes (einschließlich der Anschlüsse). Vor Abschluss der Vereinbarung verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der er bestätigt, dass alle Personen, die Aufgaben im Rahmen der Erfüllung des Vertragsgegenstands gemäß Punkt 3.5 ausführen, während der gesamten Dauer der Ausführung dieser Aufgaben auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags beschäftigt werden. 3.6. Als Erzeuger von Abfällen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen gilt der Auftragnehmer, der im Rahmen dieses Verfahrens ausgewählt wurde.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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