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Polen – Beaufsichtigung der Bauarbeiten – Pełnienie funkcji inspektora nadzoru nad budową obiektów małej retencji na terenie Nadleśnictwa Herby

Skarb Państwa Państwowe Gospodarstwo Leśne Lasy Państwowe Nadleśnictwo HerbyPolenVeröffentlicht am 09. Sept. 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den vollständigen Umfang der Aufgaben eines Investorenaufsichtsinspektors gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. Juli 1994, Baugesetz, auszuführen. Der Umfang der vom Auftraggeber geplanten und im Rahmen von MRN3 durchzuführenden Objekte ist in Anlage Nr. 2 zu SWZ festgelegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Kontrolle sowie die schriftliche Bewertung innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung durch den Projektanten, der den Auftrag zur Erstellung der Projektunterlagen ausführt, aller Elemente, die im Projektprozess erstellt wurden und in Verbindung mit der überprüften und überwachten Aufgabe auf jeder ihrer Stufen stehen, sowie die Kontrolle der gemäß den Anweisungen vorgenommenen Korrekturen durchzuführen; Der Auftragnehmer ist verpflichtet, aktiv an den vom Auftraggeber organisierten Sitzungen und Treffen während der Erstellung der Projektunterlagen sowie während der Bauarbeiten und bei den finanziellen Abrechnungen und Kontrollen, die von den beratenden und finanzierenden Einheiten sowie den öffentlichen Verwaltungsbehörden durchgeführt werden, teilzunehmen; Im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen Erstellung der Projektunterlagen ist der Aufsichtsinspektor verpflichtet, einen Bericht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der vollständigen Projektunterlagen durch den Auftraggeber zu erstellen; Der Auftragnehmer muss sich mit den Regeln und Richtlinien vertraut machen, die im „Handbuch zur Implementierung des Projekts“ (Anlage Nr. 1 zu SWZ) enthalten sind, um die Projektunterlagen ordnungsgemäß zu überprüfen und die Richtigkeit der Durchführung der Bauarbeiten zu kontrollieren. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer das Handbuch am Tag des Vertragsabschlusses übergeben. Vor der Übergabe des Bauplatzes an den Bauunternehmer muss der Aufsichtsinspektor sich mit der Projekt- und Kostenplanungsdokumentation, der technischen Spezifikation für die Ausführung und Abnahme der Bauarbeiten, dem genehmigten finanziellen Zeitplan, dem Angebot des Bauunternehmers, dem Vertrag mit dem Bauunternehmer sowie dem Gelände der Investition, seiner Ausrüstung und den bestehenden hydrotechnischen Anlagen und Objekten vertraut machen; Im Falle des Feststellens von Mängeln oder Ungenauigkeiten in der Projektunterlagen, vor Beginn des Baus oder während dessen Durchführung, oder der Notwendigkeit, Änderungen in der Dokumentation vorzunehmen, um andere konstruktive Lösungen oder andere Materialien als in der ursprünglichen Projektunterlagen vorgesehen anzuwenden, oder um Einsparungen und Kostensenkungen zu erzielen, sollte der Aufsichtsinspektor den Auftraggeber schriftlich um die Einführung von Änderungen oder Korrekturen in der Dokumentation bitten; Der Aufsichtsinspektor kann Änderungen in der Projektunterlagen nach Absprache mit dem Projektleiter und dem Bauleiter vornehmen, indem er den entsprechenden Eintrag im Bautagebuch vornimmt und diese Korrekturen in der Projektunterlagen vornimmt. Diese Korrekturen dürfen nicht zu höheren Kosten der überwachten Bauarbeiten führen und dürfen keinen negativen Einfluss auf die Umwelt und die Sicherheit haben. Weitere Einzelheiten finden sich in SWZ.

CPV-Codes

Beaufsichtigung der BauarbeitenProjektaufsicht und DokumentationBauaufsichtBaustellenüberwachungTechnische Beratung und KonstruktionsberatungBeratung im Tief- und HochbauBeratungsdienste von IngenieurbürosDienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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